Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(M ) 
  
Ministerium des Innern — Ernennung des Geheimen Regierungsraths Dr. 
Weinlig zu dessen Vorstande . 
— des Innern — Abgabe eines „teerenplars von geitschriften an 
selbiges 
Münzcartel vom 2lsten October 1845 — Beitritt der Herzoglich Anhalt- 
Cöthenschen Regierung hierz 
Münzen — Verbot wider den Vertrieb der mit der Jahrzahl. 1849 geprägten 
K. K. Oesterreichischen Sechskreuzerstücke in hiesigen Landen . 
Munitionsgegenstände aller Art — Verbot wider deren Verkauf und 
Ausfuhr nach Dänemark .......... 
N. 
Nationalversammlung Deutschlands — Wahl eines Nationalbertreters für 
den 15ten, 16ten und 19ten Bezirk hierzu . 
Neuwalde, eine bon Böhmen an das Königreich Sachsen abgetretene Ortschaft, 
— welchem Justiz= und Verwaltungsbezirke selbige einverleibt worden ist 
Niederjagd, s. Jagd. 
Nieder= und Neuleutersdorf, s. Leutersdorf. 
Niederwürschnitzer Steinkohlen bauverein, s. Lugau-Niederwürschnitzer 
Steinkohlenbauverein. 
O. 
Oberländer, Staatsminister, — wird auf seinen Wunsch der Function eines 
Staatsministers enthoben .. 
Oberlausitz — unter welchen Modificationen die Verordnung vom 4ten Fe= 
bruar 1836 bei Versicherung der dasigen Kirchen, geistlichen= und 
Stiftungs= ingl. Schulgebäude in der alterbländischen Brandversicher- 
ungsanstalt in Anwendung kommen soll 
wie die bereits in das Grund= und Hypothekenbuch eingetrage- 
nen Forderungen anderer Personen, welche durch Cession an die dasige 
landständische Hypothekenbank gelangen, im Grund= und SHypotheken= 
buche zu bemerken sind 
Oberstaatsanwaltschaft — wird dem Abvellationsraihe Dr. Schrder in 
Dresden übertragen. . . 
— Verabreichung eines Exemplars von Preherzeugnissen an elbige 
Obligationen der neuen Anleihe der Stadt Leipzig — welche rechtliche Vor— 
züge selbigen wegen des Verfahrens in Bezug auf vernichtete oder ab— 
handen gekommene dergleichen Papiere zugestanden worden sind 
Oesterreich, Kaiserreich, — Abtretung einiger zeither mit Böhmen verbunden 
gewesenen Gebietstheile an das Königreich Sachsen 
— welchen Behörden diese Gebietstheile unterstellt worden sind. 
— Verbot wider Annahme der mit der Jabrzahl 1849 g'rrigten dasizen 
Sechskreuzerstücke in hiesigen Landen . 
  
Tag. 
24 Febr. 
5 April 
30 Aug. 
22 Aug. 
28 April 
12 Jan. 
27 Jan. 
15 März 
31 März 
24 Febr. 
19 März 
23 Aug. 
2 Jan. 
2 Jan. 
5 April 
29 Mai 
31 März 
* * 
22 Aug. 
  
  
Seite. 
23 
56 
179 
177 
99 
23 
46 fg. 
180 fg. 
S—— 
5 
107 
55 fg. 
177 
  
Paragraph.
	        
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