Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(M  )

 

Ministerium  des  Innern  —  Ernennung  des  Geheimen  Regierungsraths  Dr.

Weinlig  zu  dessen  Vorstande  .
—  des  Innern  —  Abgabe  eines  „teerenplars  von  geitschriften  an

selbiges

Münzcartel  vom  2lsten  October  1845  —  Beitritt  der  Herzoglich  Anhalt-Cöthenschen
  Regierung  hierz

Münzen  —  Verbot  wider  den  Vertrieb  der  mit  der  Jahrzahl.  1849  geprägten
K.  K.  Oesterreichischen  Sechskreuzerstücke  in  hiesigen  Landen  .

Munitionsgegenstände  aller  Art  —  Verbot  wider  deren  Verkauf  und
Ausfuhr  nach  Dänemark  ..........

N.

Nationalversammlung  Deutschlands  —  Wahl  eines  Nationalbertreters  für
den  15ten,  16ten  und  19ten  Bezirk  hierzu  .

Neuwalde,  eine  bon  Böhmen  an  das  Königreich  Sachsen  abgetretene  Ortschaft,
—  welchem  Justiz=  und  Verwaltungsbezirke  selbige  einverleibt  worden  ist

Niederjagd,  s.  Jagd.

Nieder=  und  Neuleutersdorf,  s.  Leutersdorf.

Niederwürschnitzer  Steinkohlen  bauverein,  s.  Lugau-Niederwürschnitzer
Steinkohlenbauverein.

O.

Oberländer,  Staatsminister,  —  wird  auf  seinen  Wunsch  der  Function  eines
Staatsministers  enthoben  ..

Oberlausitz  —  unter  welchen  Modificationen  die  Verordnung  vom  4ten  Februar
  1836  bei  Versicherung  der  dasigen  Kirchen,  geistlichen=  und
Stiftungs=  ingl.  Schulgebäude  in  der  alterbländischen  Brandversicherungsanstalt
  in  Anwendung  kommen  soll

wie  die  bereits  in  das  Grund=  und  Hypothekenbuch  eingetragenen
  Forderungen  anderer  Personen,  welche  durch  Cession  an  die  dasige
landständische  Hypothekenbank  gelangen,  im  Grund=  und  SHypothekenbuche
  zu  bemerken  sind

Oberstaatsanwaltschaft  —  wird  dem  Abvellationsraihe  Dr.  Schrder  in
Dresden  übertragen.  .  .

—  Verabreichung  eines  Exemplars  von  Preherzeugnissen  an  elbige

Obligationen  der  neuen  Anleihe  der  Stadt  Leipzig  —  welche  rechtliche  Vor—
züge  selbigen  wegen  des  Verfahrens  in  Bezug  auf  vernichtete  oder  ab—
handen  gekommene  dergleichen  Papiere  zugestanden  worden  sind

Oesterreich,  Kaiserreich,  —  Abtretung  einiger  zeither  mit  Böhmen  verbunden
gewesenen  Gebietstheile  an  das  Königreich  Sachsen

—  welchen  Behörden  diese  Gebietstheile  unterstellt  worden  sind.
—  Verbot  wider  Annahme  der  mit  der  Jabrzahl  1849  g'rrigten  dasizen
Sechskreuzerstücke  in  hiesigen  Landen  .

 

Tag.
24  Febr.
5  April
30  Aug.
22  Aug.
28  April

12  Jan.
27  Jan.
15  März

31  März

24  Febr.
19  März

23  Aug.
2  Jan.
2  Jan.
5  April

29  Mai

31  März

*  *

22  Aug.

 

 

Seite.
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Paragraph.