Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(∆ 284 ) 
. 96) Bekanntmachung, 
die Zusammenberufung der Kammern des Königreichs Sachsen zum nächsten 
ordentlichen Landtage betreffend: 
vom 18ten October 1849. 
S. Majestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit § 115 und 116 der 
Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage die Kammern auf den 30sten jetzigen 
Monats in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß 
wird dieses und daß an die Mitglieder beider Kammern noch besondere Missiven deshalb 
ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 1 Sten October 1849. 
Gesammtministerium. 
D. Zschinsky. Frhr. von Beust. 
D. Marschner. 
  
— 
Letzte Absendung: am 23ten October 1849.
	        
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