Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

  
Grschund Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
Stes. Stück vom Jahre 1849. 
  
18) Bekanntmachung, 
die neue Zusammensetzung und Bezeichnung des Ausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschuldencasse betreffend; 
vom löten März 1849. 
□ 
In Verfolg der beim gegenwärtigen Landtage veranstalteten neuen Wahlen für den Aus- 
schuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse ist derselbe nunmehr in nachbemerkter Weise 
zusammengesetzt. 
Es sind nämlich erwählt worden 
als Mitglieder als Stellvertreter 
a) aus der ersten Kammer: 
Bürgermeister Tschucke, Bürgermeister Kaiser, 
Hammerwerksbesitzer Schönberg, Gutsbesitzer Haden, 
Consul Dufour-Feronce, Gutsbesitzer Haußwald, 
b) aus der zweiten Kammer: 
Advocat Blböde, Doctor Herz, 
Advocat Kell, Rentier Heeren. 
Durch Wahl aus ihrer Mitte haben die genannten Mitglieder den Consul Dufour-Fe- 
ronce zum Vorstand und den Advocat Blöde zum stellvertretenden Vorstand ernannt. 
Dahingegen ist in der Person des bei der Staatsschuldencasse angestellten Buchhalters 
Friedrich August Vermann 
eine Aenderung nicht eingetreten. 
Solches Alles und daß der gedachte Ausschuß fortan die Benennung: 
Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden 
führen wird, ist andurch, in Gemäßheit der Vorschrift in § 17 des Gesetzes vom 29sten 
September 1834, die Einrichtung der Staatsschuldencafse betreffend, zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Dresden, am 15ten März 1849. 
Finanz-Ministerium. 
von Ehrenstein. Geuder. 
1849. 11
	        
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