Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

(MV) 
  
deren Ablösung zugleich die Ablösung einer Erbzinsqualität des Grund- 
stücks in Frage kommt . 
Erziehungs- und Bess erungs anstalt. für sittlich berwabrboie Knaben — 
deren Errichtung in Großhennersdorf 
Expropriationsgesetz zum Behufe der Erbauung neuer Eisenbahnen, 
s. Eisenbahnen. 
F. 
Fallschwert — die Vollstreckung der Todesstrafe mittels desselben wird im 
Königreiche Sachsen eingeführt . 
Feldmesser — deren Prüfung 
— geprüfte, — deren Verpflichtung 
Finanzgesetz auf die Jahre 1852, 1853 und 1854 
— Ausführungsverordnung dazu . 
Fleischer, s. Bankschlächter. 
Fleischwerk, vereinsländisches, — Betrag der Uebergangsabgabe dabon 
Forstdienst = Staats= —, höherer, — Beschaffenheit der Anstellungsprü- 
fungen dabli. .... 
Frankfurt, freie Stadt, — Uebereinkunft mit dem dasigen Senate wegen 
der Kosten für Requisitionen in Strafrechtsfällen und Armensachen 
G. 
Gebühren bei Postvorschüssen und Einzahlungen — deren Herabsetzung 
— fuür die telegraphische Cortespondenz innerhalb Sachsen — deren Er— 
mäßigung 
Geistliche — ob und inwiefern die an selbige zu leistenden Geldgefälle der 
Ablösung auf einseitigen Antrag unterworfen sind . 
——-——mwieferridiemder Verordnung vom 27sten April 1838 unter V. 
angezogene Bestimmung im Artikel 326 des Criminalgesetzbuchs nicht 
blos auf Staatsdiener, sondern auch auf dieselben Anwendung finden soll 
Geld, s. Münzen. 
Geldgefälle, an Kirchen, Schulen, Geistliche, Kirchendiener und Schullehrer 
zu leistende, — ob und inwiefern selbige der Ablösung unterworfen sind? 
Gemeinden — Kirchen-—, katholische, in der Oberlausitz — ist das Gesetz 
vom 30sten März 1844 über Vertretung der evangelisch -lutherischen 
Kirchengemeinden in Rechtsstreitigkeiten auch auf selbige anwendbar? 
Gemeindevertreter — das Gesetz vom 17ten November 1848 über deren 
Wahlen wird wiederum aufgehoben 
Gendarmerie = Grenz-— — Uebereinkunft mit der Kaiserlich Königlich 
Oesterreichischen Regierung, worin selbiger die Verfolgung flüchtiger Ver- 
brecher auf das Gebiet des anderen Staats unter gewissen Bedint eun gen 
gestattet wird ......... 
Geodäten — Prüfung derselben 
— Verpflichtung derselben 
Geodätische Arbeiten — sind vorzugsweise berpflichteten Feldmessern 
Seiten der Behörden zu übertragen 
Gerichtliche Schriften, zur Beförderung in das Ausland auf geae 
schaftlichem Wege bestimmte, — deren Abfassung 
  
  
Tag. 
28 Mai 
30 Juni 
1 Dec. 
18 San. 
19 Jan. 
27 Mai 
7 # 
25 Mai 
29 Mai 
1 Dec. 
5 März 
18 Juni 
27 Nov. 
26 Jan. 
25 Juni 
26 Jan. 
26 Mai 
11 Mai 
30 Oct. 
18 Jan. 
19 Jan. 
19 Jan. 
14 Oct. 
  
  
Seite. 
235 fg. 
236 "g. 
331 5 
47 fg. 
49 fg. 
88 fg. 
90 fg. 
94 fg. 
154 fg. 
323 fFg. 
32 fg. 
1 
D½ 
1. 
319 fg. 
14 fg. 
235 
14 fg. 
97 
74, 75 
313 fg. 
47 fg. 
49 fg. 
50 
310 
  
  
  
Paragraph. 
1—4 
1—8 
1—6 
1—5 
1—5 
7—15 
40—51 
1—16 
1—5 
1—8 
1—6 
5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.