(IAXVII.)
L.
Ladungen hiesiger Gerichtsbehörden, zur Beförderung in das Ausland auf
gesandtschaftlichem Wege bestimmte, — deren Abfassung .
Landbeschälanstalt — Sprungseld fir Benutuns der Beschaler bei
selbiger .
Landrentenbank — Ueberweisbarkeit der Erbverwandlungszinsen auf selbige
— — bis zu welchem Zeitpunkte Ablösungsrenten noch auf selbige
übernommen werden
Landtag, künftiger, — Bestellung von Commissarien zu Leitung der hierauf
bezüglichen Wahlen ............
Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1851—1852
Lebensversicherungsbank, unter dem Namen Teutonia in Leipzig er-
richtete. — deren Bestätigung
Lehne — welcher jährliche Canon für deren E Erbverwandlung. zu zuch ist
— Abeänderung einiger gesetzlicher Vorschriften hierüber
Leipzig, Stadt, — Herabsetzung des Stadtbriefportos daselbst .
Lippe, Fürstenthum, — Anschluß der dasigen Regierung an die zwischen
mehreren deutschen Staaten bestehende Convention wegen Legitimation
der Reisenden durch Paßkarten
Löhne der Mühlburschen — Abzüge davon für die Mühlenbezirkscassen
M.
Märkte-— Getreide= —, in hiesigen Landen abzuhaltende, — inwiefern
Notirungen über den Verkehr auf selbigen zu veranstalten sind
Marienberg, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse
Maturitätsprüfungern bei der polhtechnischen Schule — auf welche Ge-
genstände sich selbige erstrengggnen
ans dem Auslande eingeführtes, — Aufhebung des Eingangszolls
dafür bis Ende September 1852 ....-.....
Mehl,
Militärpersonen und deren Hinterlassene — Gesetz wegen Abänderung
einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 17ten December 1837 über
deren Pensionen
— in Friedenszeiten zu Bundeszwecken zusammengezogene, —
beschluß über deren Gerichtsstand in Strafsachen
Militärpflicht — Gesetz wegen einiger Abanderungen des 2 vom
Oten November 1848 über selbige
— Ausführungsverordnung da.
Mügeln, Stadt, — Bestätigung der Statuten für die dasige Sparcasse .
Mühlburschen, in Arbeit stehende, — die Einhebung der von selbigen zu
leistenden vorschriftmäßigen Beiträge zu den Mühlenbezirkscassen betr.
Münzen — Durchmesser, Legirung und zußerste Fehlergrenze der neuen Ein-
drittelthalerstücke
— — Verbot wider das Einbringen der Scheidemünze Pufch Kö—
niglich Oesterreichischen Geprägs in hiesige Lande
Bundes—
Tag.
14 Oct.
1851.
6 Dee.
1852.
22 Nov.
6 Dee.
(1 Oct.
114 Dec.
24 Mai
2 Dec.
3 Juni
3 Juni
10 Juli
17 Mai
26 Oct.
23 Nov.
10 Nov.
17 Jan.
(4 März
126 Aug.
24 März
4 Sept.
3 Juni
4 Juni
24 Nov.
26 Oct.
6 März
27 März
Seite.
310
23
326 fg.
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78 fg.
333 fg.
136 fg.
137
275
84
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327 fg.
317 fg.
10 fg.
27
283
54 fg.
286 fg.
99 fg.
106 fg.
335 fg.
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31
53
Paragraph.
1—5
1—1
1 u. I
1 u. 2
1—18
1—21
1—7
1—37
1—16
1—3
1—5