Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

(IAXVII.) 
  
L. 
Ladungen hiesiger Gerichtsbehörden, zur Beförderung in das Ausland auf 
gesandtschaftlichem Wege bestimmte, — deren Abfassung . 
Landbeschälanstalt — Sprungseld fir Benutuns der Beschaler bei 
selbiger . 
Landrentenbank — Ueberweisbarkeit der Erbverwandlungszinsen auf selbige 
— — bis zu welchem Zeitpunkte Ablösungsrenten noch auf selbige 
übernommen werden 
Landtag, künftiger, — Bestellung von Commissarien zu Leitung der hierauf 
bezüglichen Wahlen ............ 
Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1851—1852 
Lebensversicherungsbank, unter dem Namen Teutonia in Leipzig er- 
richtete. — deren Bestätigung 
Lehne — welcher jährliche Canon für deren E Erbverwandlung. zu zuch ist 
— Abeänderung einiger gesetzlicher Vorschriften hierüber 
Leipzig, Stadt, — Herabsetzung des Stadtbriefportos daselbst . 
Lippe, Fürstenthum, — Anschluß der dasigen Regierung an die zwischen 
mehreren deutschen Staaten bestehende Convention wegen Legitimation 
der Reisenden durch Paßkarten 
Löhne der Mühlburschen — Abzüge davon für die Mühlenbezirkscassen 
M. 
Märkte-— Getreide= —, in hiesigen Landen abzuhaltende, — inwiefern 
Notirungen über den Verkehr auf selbigen zu veranstalten sind 
Marienberg, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
Maturitätsprüfungern bei der polhtechnischen Schule — auf welche Ge- 
genstände sich selbige erstrengggnen 
ans dem Auslande eingeführtes, — Aufhebung des Eingangszolls 
dafür bis Ende September 1852 ....-..... 
Mehl, 
Militärpersonen und deren Hinterlassene — Gesetz wegen Abänderung 
einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 17ten December 1837 über 
deren Pensionen 
— in Friedenszeiten zu Bundeszwecken zusammengezogene, — 
beschluß über deren Gerichtsstand in Strafsachen 
Militärpflicht — Gesetz wegen einiger Abanderungen des 2 vom 
Oten November 1848 über selbige 
— Ausführungsverordnung da. 
Mügeln, Stadt, — Bestätigung der Statuten für die dasige Sparcasse . 
Mühlburschen, in Arbeit stehende, — die Einhebung der von selbigen zu 
leistenden vorschriftmäßigen Beiträge zu den Mühlenbezirkscassen betr. 
Münzen — Durchmesser, Legirung und zußerste Fehlergrenze der neuen Ein- 
drittelthalerstücke 
— — Verbot wider das Einbringen der Scheidemünze Pufch Kö— 
niglich Oesterreichischen Geprägs in hiesige Lande 
Bundes— 
  
  
Tag. 
14 Oct. 
1851. 
6 Dee. 
1852. 
22 Nov. 
6 Dee. 
(1 Oct. 
114 Dec. 
24 Mai 
2 Dec. 
3 Juni 
3 Juni 
10 Juli 
17 Mai 
26 Oct. 
23 Nov. 
10 Nov. 
17 Jan. 
(4 März 
126 Aug. 
24 März 
4 Sept. 
3 Juni 
4 Juni 
24 Nov. 
26 Oct. 
6 März 
27 März 
  
Seite. 
310 
23 
326 fg. 
329 fg. 
309 
335 
78 fg. 
333 fg. 
136 fg. 
137 
275 
84 
312 
327 fg. 
317 fg. 
10 fg. 
27 
283 
54 fg. 
286 fg. 
99 fg. 
106 fg. 
335 fg. 
312 
31 
53 
  
  
  
Paragraph. 
1—5 
1—1 
1 u. I 
1 u. 2 
1—18 
1—21 
1—7 
1—37 
1—16 
1—3 
1—5
	        
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