N.
Nachrichten, von unteren Gerichtsbehörden zur öffentlichen Kenntniß zu
bringende, — in welcher Form desfallsige Bekanntmachungen zu er—
lassen sind
Niederlande, Königreich, — Abschluß eines Handels- und Schiffahrtsver-
trags zuischen selbigem und den Staaten des deutschen Zollvereins
— Beitritt der hiesigen Regierung zu der zwischen selbigem und
Preußen abgeschlossenen Uebereinkunft wegen *-j-wT des
Schleichhandells
— Vereinbarung zwischen der dasigen Regierung und den Staaten
des deutschen Zollvereins wegen gegenseitiger Behandlung der Handels-
reisenden in Bezug auf die von letzteren zu entrichtenden Abgaben
— telegraphische Verbindung des Königreichs Sachsen mit selbigem
–
—
O.
Oberbobritzsch, Dorf, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse
Oberlausis, Markgrafthum, — von welchem Zeitpunkte an die in § 4 des
Gesetzes vom 15ten Mai 1851 genannten Gewerbsabgaben und Con-
cesstonsberechtigungen daselbst in Wegfall kommen ..
— inwieweit die Vorschriften des Gesetzes vom 30sten März 1844
über Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Rechts-
streitigkeiten auch auf die dasigen katholischen Kchenemeinden? An-
wendung finden
Oederan, Stadt, — Eröffnung einer Anleihe für selbige
O ssterreich, Kaiserreich, — Verbot wider das Einbringen der dasigen Scheide-
münze in hiesige Lande
— Uebereinkunft mit der dasigen Regierung daß der gegenseitigen
Gendarmerie die Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des
anderen Staats unter gewissen Bedingungen gestattet sein soll
—. Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen Herstellung gegen-
seitiger Abzugsfreiheit bei dem Verzehren von Pensionen und der-
gleichen Bezügen im Auslande ..
Oesterreichisch-Deutscher Postverein — revidirter Vertrag für selbigen
Telegraphenverein — Zusammenstellung der Bestimmungen über
die Behandlung der internationalen Correspondenzen dabel
Ottomannische Pforte — Berichtigung eines Fehlers in dem zwischen
selbiger und dem Zolloereine im n Jahren 1851 abgeschlossenen neuen
Zolltarife
P.
Parochiallasten — welche Arten derselben als unablösbar zu betrachten sind
inwiefern neuerbaute Häuser damit belegt werden können
Paßkarten — Beitritt des Großherzogthums Baden und der Fürstenthümer
Lippe und Waldeck zu dem zwischen mehreren deutschen Staaten be-
stehenden Uebereinkommen wegen Legitimation der Reisenden durch selbige
—
Tag.
1851.
30 Dec.
1852.
9 Juni
9 Juni
23 Sept.
9 Dee.
31 Juli
26 Mai
16 Oct.
27 März
30 Oct.
26 Nov.
17 Juni
29 Febr.
12 Mai
26 Jan.
v’§ 77
(26 Jan.
17 Mai
24 Dec,
Seite.
1
164 fg.
164, 196|g.
305 fg.
334
278 fa.
76
328 fg.
97
311
53
313 fg.
321 fg.
215 fg.
33 fg.
77
14 fg.
15
10
337
3 *
Paragraph.