Benennung der Gegenstände.
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Instrumente, zangalsche mechanische, mathematische, optische, physikalische, astronomische,
chirurgishheee .
Kalender,
a) die fuͤrs Inland bestimmt sind, werden nach den, der Stempelabgabe halber
gegebenen besondern Vorschriften behandelt;
b) die durchgefuͤhrt werden, tragen die Abgabe von einem halben Thaler für
den Preußischen oder 60 Kreuzer fuͤr den Zoll-Centner. Der Wiederausgang
muß nachgewiesen werden.
Kalk und Gips, gebrannter ... . ... . ... . ..
Karden oder Weberdisten . . ..
Kleider, fertige neue; desgleichen getragene Kleider und getragene Waͤsche, beide letztere,
wenn sie zum Verkauf einghhen
Kupfer und Messing:
a) Geschmiedetes, gewalztes, gegossenes, zu Geschirren; auch Kupferschaalen, wie
sie vom Hammer kommen; ferner: Blech, Dachplatten, gewöhnlicher und
plattirter Draht, desgleichen polirte, gewalzte, auch plattirte Tafeln und Bleche
b) Waaren: Kesseln, Pfannen und dergleichen; auch alle sonstige Waaren aus
Kupfer und Messing; Gelb= und Glockengießer-, Gürtler= und Nadlerwagren,
außer Verbindung mit edlen Motallen; ingleichen lackirte Kupfer= und
Messingwaartrtren.
Anmerk. Von Roh-(Stück-) Messing, Roh= oder Schwarzkupfer, Gar= ober Rosektenkupfer,
von altem Bruchkupfer oder Bruchmessing; desgleichen von Kupfer= und Messingfeile,
EGlockengut, Kupfer= und andern Scheidemünzen zum Einschmelzen (bie Munzen auf besondere
Erlaubnißscheine eingehend) wirb die allgemeine Eingangsabgabe erhoben
Kurze Waaren, Quincaillerien r2c.:
Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Mekallen, seinen Metallgemischen, aus
Bronze (im Feuer vergoldet), aus Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen
gefertigt, oder mit edlen Metallen belegt; serner Waaren aus vorgenannten
Stoffen in Verbindung mit Alabaster, Bernsiein, Elfenbein, Fischbein, Gips,
Glas, Holz, Horn, Knochen, Kork, Lack, Leder, Marmor, Meerschaum, unedlen
Metallen, Perlmutter, Schildpatt, unechten Steinen u. dgl.; seine Parfümerien,