Cesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
26tes Stück vom Jahre 1852.
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& 102) Decret
wegen Bestätigung der Allgemeinen Renten-, Capital= und Lebens-Versicher-
ungsbanf Teutonia in Leipzig;
vom 2ten December 1852.
Wa9 Friedrich August, von GOTTSES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c.
thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die
von dem Hofrathe, Professor Dr. Oswald Marbach und Genossen in Leipzig beabsichtigte Er-
richtung einer Allgemeinen Renten-, Capital= und Lebens-Versicherungsbank daselbst unter
dem Namen: Teutonia genehmigt und den für selbige entworfenen Statuten in der Uns vor-
gelegten Fassung unter Bewilligung der in § 72 enthaltenen Rechtsvergünstigung die nachge-
suchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß dem Inhalte der Statuten auf das
Genaueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
ertheilt, von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel bedruckt worden.
Dresden, den L#ten December 1852.
Friedrich August.
JHODOr. Ferdinand Zschinsky.
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Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
1852. 58