Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

(  335  )

&  104)  Verordnung,
die  Bestellung  von  Commissarien  zu  Landtagswahlen  betreffend;
vom  14ten  December  1852.

Nachdem  sich  im  1  8ten  bäuerlichen  und  im  16ten  städtischen  Landtagswahlbezirke  Neuwahlen
  eines  Abgeordneten  und  seines  Stellvertreters  nöthig  gemacht  haben,  und  mit  deren
Leitung
a)  im  1  Sten  bäuerlichen  Wahlbezirke
der  Justizamtmann  Edler  zu  Zwickun,
und  b)  im  16ten  städtischen  Wahlbezirke
der  Justitiar  Seidel  zu  Auerbach,

commissarisch  beauftragt  worden  sind,  so  wird  solches  zur  Nachachtung  andurch  bekannt  gemacht,
  und  werden  alle,  bei  den  gedachten  Wahlen  betheiligten  Behörden  zu  deren  Beschleunigung,
unter  Hinweisung  auf  die  Vorschriften  der  Verordnungen  vom  zten  und  äten  Januar  1842
(Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Seite  5  und  21),  noch  besonders  angewiesen.

Dresden,  den  1  Aten  December  1852.

Ministerium  des  Innern.

Frhr.  von  Beust.
Eppendorf.

 

 

105)  Deeret

wegen  Bestätigung  der  Statuten  für  die  Sparcasse  zu  Mügeln;
vom  24sten  November  1852.

Wan,  Friedrich  August,  von  GOTTE#  Gnaden  König
von  Sachsen  2c.  2c.  2c.

haben  auf  den  Vortrag  Unserer  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  die  von  einem  Vereine
  von  Privatpersonen  beschlossene  Errichtung  einer  für  die  Einwohner  der  Stadt  Mügeln
und  der  Umgegend  bestimmten,  von  der  Stadtgemeinde  Mügeln  den  Einlegern  gegenüber  subsidiarisch
  zu  vertretenden  Sparcasse  genehmigt,  auch  dem  Uns  vorgelegten  Statute,  unter  Bewilligung
  der  in  den  §§  33,  36  und  37  enthaltenen  Rechtsvergünstigungen,  die  gebetene  Bestätigung
  mit  der  Wirkung  ertheilt,  daß  dem  Inhalte  dieses  Statuts  in  allen  Punkten  auf  das
Genaueste  nachgegangen  werden  soll.