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.M. 250 Thaler „ „ im 14 Thalerfuße.
Actie
der
Leipziger Bank.
Inhaber dieser Actie hat an die Casse der Leipziger Bank Zweihundert Funfzig
Thaler, ingleichen den nach § 111 des Allerhöchsten Orts bestätigten Statutennachtrags
vom 1855 bestimmten Beitrag zum Reservefonds mit Fünk und
Zwanzig Thalern im 14 Thalerfuße baar entrichtet, hat nach Höhe dieses Betrags
und in Gemäßheit der unter dem 1 2ten März 1839 Allerhöchsten Orts bestätigten
Statuten und deren Nachträgen vom 2 Asten Februgr 1845, 5ten Januar 1849 und
ten 1855, welchen Allen er sich durchgängig unterwirft, verhältnißmäßig
gleichen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der Bank,
und empfängt für das eingezahlte Capital Drei vom Hundert jährliche Zinsen.
Leipzig, den
Leipziger Bank.
vorsitzender
vollziehender
Director.
Bemerkung. Nach #9# 9 der confirmirten Statuten der Bank erfolgen alle Bekanntmachungen an
die Actionäre durch die Leipziger Zeitung, durch eines der Localblätter der Orte, wo sich Zweigbanken
befinden, und bis auf weitere Anordnung durch die Augsburger Allgemeine Zeitung und die Liste der
Hamburger Börsenhalle. — + 42 der Statuten beschränkt die Verjährungsfrist rücksichtlich verlorener
Actien auf 4 Jahre. — Zinsen und Dividenden, welche binnen 4 Jahren von der Verfallzeit nicht erhoben
werden, fallen nach §9 110 der Casse der Bank anheim.
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1855. 4