Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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Ergiebt sich bei solcher Berechnung das Alter des zu Versichernden zu 18 Jahren 0 Mo- 
naten, so ist derselbe zutrittsfähig, wenn er auch nach strenger Rechnung das 1 Ste Jahr noch 
nicht erfüllt haben sollte. 
3) Für den Zweck der ausnahmsweisen Feststellung einer Invalidenrente nach den 
Tarifs III. und IV. sind bezüglich der Einlagen und des Alters des Versicherten bei deren 
Einzahlung die Bestimmungen § 9, Absatz 5 des Gesetzes zu beobachten (vergl. übrigens 
& 21, 2 unten). 
4) Die Renten (Alters= oder Invaliden-Renten) werden nur bis auf vier Decimalstellen 
genau ausgeworfen. Bei Berechnung einer Rente für eine Einlage von zwei und 
mehreren Thalern sind daher zwar sämmtliche fünf Decimalstellen der Renteneinheit in 
Rechnung zu nehmen, die gefundene Rente selbst aber ist nur bis auf vier Decimalstellen, — 
ohne Berücksichtigung der folgenden, auch wenn diese größer als 5 sein sollte — in die Bücher 
einzutragen. 
# 13. 10 Soll zum Zwecke der Erlangung einer höheren Rente für den Versicherten zur 
Zeit des Eintritts in den Rentengenuß auf das vorbehalten gebliebene Capital nachträglich ganz 
oder blos theilweise Verzicht geleistet werden, so ist die dießfällige Erklärung von demjenigen, 
zu dessen Disposition das Capital vorbehalten geblieben, im Laufe des letzten Quartals 
vor Eintritt der Rentengenußepoche zu bewirken. Eine solche nachträgliche Verzicht- 
leistung ist auch behufs der Erhöhung einer Invalidenrente zulässig und solchenfalls die Er- 
klärung im letzten Quartale vor Eintritt des Laufes dieser Rente zu bewirken. 
2) Diese Erklärung ist, gerichtlich anerkannt, bei der Altersrentenbank einzureichen, und 
das Einlagebuch beizufügen. 
3) Die Berechnung der Zuwachsrente zu einer Altersrente für ein zur Zeit der Renten- 
genußepoche wieder aufgegebenes Capital geschieht nach § 13 des Gesetzes auf folgende Weise: 
Zuvörderst ergiebt sich aus den Tarifs I. und II. die auf Einen Thaler Capital 
ausfallende, ihren Lauf sofort beginnende Rente 
für die Epoche: für die Epoche: für die Epoche: 
55. Jahr 60. Jahr 65. Jahr 
bei Capital verzicht nach Tarif l. zu 0)o8 345 Thlr. 0,09963 Thlr. 0,12 305 Thlr. 
bei Capitalvorbehalt nach Tarif II. zu 0)o 315499 0,03166 = 0,0 31 6 
  
Differenz: 0, 5 186 Thlr. 0,0°6 797 Thlr. 0,09129 Thlr. 
Diese Differenz ist die gesuchte Zuwachsrente für Einen Thaler Capital oder die Zu- 
wachsrenteneinheit. Wird ein Capitalbetrag von 2, 3, 4 2c. Thalern wieder aufgege- 
ben, so beträgt die entsprechende Zuwachsrente das 2-, 3-, 4= 2c.-fache jener Einheit.
	        
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