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Ergiebt sich bei solcher Berechnung das Alter des zu Versichernden zu 18 Jahren 0 Mo-
naten, so ist derselbe zutrittsfähig, wenn er auch nach strenger Rechnung das 1 Ste Jahr noch
nicht erfüllt haben sollte.
3) Für den Zweck der ausnahmsweisen Feststellung einer Invalidenrente nach den
Tarifs III. und IV. sind bezüglich der Einlagen und des Alters des Versicherten bei deren
Einzahlung die Bestimmungen § 9, Absatz 5 des Gesetzes zu beobachten (vergl. übrigens
& 21, 2 unten).
4) Die Renten (Alters= oder Invaliden-Renten) werden nur bis auf vier Decimalstellen
genau ausgeworfen. Bei Berechnung einer Rente für eine Einlage von zwei und
mehreren Thalern sind daher zwar sämmtliche fünf Decimalstellen der Renteneinheit in
Rechnung zu nehmen, die gefundene Rente selbst aber ist nur bis auf vier Decimalstellen, —
ohne Berücksichtigung der folgenden, auch wenn diese größer als 5 sein sollte — in die Bücher
einzutragen.
# 13. 10 Soll zum Zwecke der Erlangung einer höheren Rente für den Versicherten zur
Zeit des Eintritts in den Rentengenuß auf das vorbehalten gebliebene Capital nachträglich ganz
oder blos theilweise Verzicht geleistet werden, so ist die dießfällige Erklärung von demjenigen,
zu dessen Disposition das Capital vorbehalten geblieben, im Laufe des letzten Quartals
vor Eintritt der Rentengenußepoche zu bewirken. Eine solche nachträgliche Verzicht-
leistung ist auch behufs der Erhöhung einer Invalidenrente zulässig und solchenfalls die Er-
klärung im letzten Quartale vor Eintritt des Laufes dieser Rente zu bewirken.
2) Diese Erklärung ist, gerichtlich anerkannt, bei der Altersrentenbank einzureichen, und
das Einlagebuch beizufügen.
3) Die Berechnung der Zuwachsrente zu einer Altersrente für ein zur Zeit der Renten-
genußepoche wieder aufgegebenes Capital geschieht nach § 13 des Gesetzes auf folgende Weise:
Zuvörderst ergiebt sich aus den Tarifs I. und II. die auf Einen Thaler Capital
ausfallende, ihren Lauf sofort beginnende Rente
für die Epoche: für die Epoche: für die Epoche:
55. Jahr 60. Jahr 65. Jahr
bei Capital verzicht nach Tarif l. zu 0)o8 345 Thlr. 0,09963 Thlr. 0,12 305 Thlr.
bei Capitalvorbehalt nach Tarif II. zu 0)o 315499 0,03166 = 0,0 31 6
Differenz: 0, 5 186 Thlr. 0,0°6 797 Thlr. 0,09129 Thlr.
Diese Differenz ist die gesuchte Zuwachsrente für Einen Thaler Capital oder die Zu-
wachsrenteneinheit. Wird ein Capitalbetrag von 2, 3, 4 2c. Thalern wieder aufgege-
ben, so beträgt die entsprechende Zuwachsrente das 2-, 3-, 4= 2c.-fache jener Einheit.