(XVI)
Kriegsbere itsch aft der Königlich Sächsischen Armee, s. Armee.
Kriegsgerichte in Kriegszeiten, untere, — deren Zusammensetzung und
Wirkungskreis
Kriegszeiten — einige Bestimmungen in Beziehung auf die Militärstraf-
rechtspflege während derselben. .
KunsthandlermConcursverfallene-—an wen die Gerichtsbehörden. Ab-
schriften von den wegen derselben erlassenen Edictalladungen einzu-
senden haben. . . . ..
L.
Ladungen und Verfügungen, gerichtliche,
schriften der Verordnung vom 1# October 1846 über deren Zu-
sendung durch die Post
Landeslotterie, Königlich Sächsische, — der Vertrieb von T derselben
durch hierzu nicht befugte Personen ist verboten
Landständische Bank des Markgrafthums Oberlausfitz — Nachiras i
deren Statuten . .
Landtag, außerordentlicher, — Einberufung der Stande hierzu ..
Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jah-
res 1859
Legitimationen der in hiesigen Landen sich aufhaltenden Französischen
Staatsangehörigen — wie selbige künftig beschaffen sein sollen
Lehmschindeln — Verbot wider deren Verwendung als hartes Dachdeck-
ungsmaterial
Lehrerinnen — Verwendung verselben zum unterrichte und Erlassung eines
Regulatios über die von denselben zu bestehenden Prüfungen.
Leichenpässe, von competenten Behörden ausgestellte, — Vereinbarung
zwischen der hiestgen Regierung und der Fürstlich Reußischen Regier-
ung zu Greiz wegen gegenseitiger Anerkennung derselben
Leipzig, Stadt, — Nachtrag zu den Statuten der dasigen Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt
— — Bestätigung der Statuten des daselbst unter vem Namen: „Ver-
eins -Bierbrauerei“ zusammengetretenen Actienvereins .
Lengefeld, Stadt, — das dasige Gerichtsamt wird in das Ve irlagerich
Annaberg einbezirkt. .
Leuchtgas — Verfahren bei Messung desselben .
Löbau-Zittauer Eisenb ahngesellschaft — Bestätigung der revidirten
Statuten derselben
Loose der Königlich Sächsischen Landeslotterie — Verbot wider deren Vertrieb
durch hierzu nicht befugte Personen ...
Loschwitz — Bestätigung der Statuten des dasigen Vorschußvereins .
— inwieweit dem dasigen Vorschußvereine die Befreiung von der
Stempelabgabe bei gewissen Geschäften bewilligt worden ist
M.
Maaße für Flüssigkeiten — was bei deren Anfertigung zu beobachten ist
— bei dem Verkaufe von Steinkohlen, Braunkohlen und Kokes zu ver-
wendende, — Bestimmungen hierüber .
— Einschärfung der Vor-
Tag.
—
9 Mai
9 Mai
28 Febr.
21 März
2 April
26 Mai
29 April
11 Juni
14 März
29 Sept.
17 Juni
20 Jan.
1858.
28 Dec.
1859.
30 Juli
24 Mai
26 Sept.
17 Jan.
2 April
7 April
16 Mai
1858.
28 Dec.
1859.
20 Oct.
Seite.
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45 fg.
56
57 fg.
159 fg.
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270, 272 fg.
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316 fg.
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333 fg.
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