Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(XVI) 
  
Kriegsbere itsch aft der Königlich Sächsischen Armee, s. Armee. 
Kriegsgerichte in Kriegszeiten, untere, — deren Zusammensetzung und 
Wirkungskreis 
Kriegszeiten — einige Bestimmungen in Beziehung auf die Militärstraf- 
rechtspflege während derselben. . 
KunsthandlermConcursverfallene-—an wen die Gerichtsbehörden. Ab- 
schriften von den wegen derselben erlassenen Edictalladungen einzu- 
senden haben. . . . .. 
L. 
Ladungen und Verfügungen, gerichtliche, 
schriften der Verordnung vom 1# October 1846 über deren Zu- 
sendung durch die Post 
Landeslotterie, Königlich Sächsische, — der Vertrieb von T derselben 
durch hierzu nicht befugte Personen ist verboten 
Landständische Bank des Markgrafthums Oberlausfitz — Nachiras i 
deren Statuten . . 
Landtag, außerordentlicher, — Einberufung der Stande hierzu .. 
Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jah- 
res 1859 
Legitimationen der in hiesigen Landen sich aufhaltenden Französischen 
Staatsangehörigen — wie selbige künftig beschaffen sein sollen 
Lehmschindeln — Verbot wider deren Verwendung als hartes Dachdeck- 
ungsmaterial 
Lehrerinnen — Verwendung verselben zum unterrichte und Erlassung eines 
Regulatios über die von denselben zu bestehenden Prüfungen. 
Leichenpässe, von competenten Behörden ausgestellte, — Vereinbarung 
zwischen der hiestgen Regierung und der Fürstlich Reußischen Regier- 
ung zu Greiz wegen gegenseitiger Anerkennung derselben 
Leipzig, Stadt, — Nachtrag zu den Statuten der dasigen Allgemeinen Deut- 
schen Creditanstalt 
— — Bestätigung der Statuten des daselbst unter vem Namen: „Ver- 
eins -Bierbrauerei“ zusammengetretenen Actienvereins . 
Lengefeld, Stadt, — das dasige Gerichtsamt wird in das Ve irlagerich 
Annaberg einbezirkt. . 
Leuchtgas — Verfahren bei Messung desselben . 
Löbau-Zittauer Eisenb ahngesellschaft — Bestätigung der revidirten 
Statuten derselben 
Loose der Königlich Sächsischen Landeslotterie — Verbot wider deren Vertrieb 
durch hierzu nicht befugte Personen ... 
Loschwitz — Bestätigung der Statuten des dasigen Vorschußvereins . 
— inwieweit dem dasigen Vorschußvereine die Befreiung von der 
Stempelabgabe bei gewissen Geschäften bewilligt worden ist 
M. 
Maaße für Flüssigkeiten — was bei deren Anfertigung zu beobachten ist 
— bei dem Verkaufe von Steinkohlen, Braunkohlen und Kokes zu ver- 
wendende, — Bestimmungen hierüber . 
— Einschärfung der Vor- 
  
Tag. 
— 
9 Mai 
9 Mai 
28 Febr. 
21 März 
2 April 
26 Mai 
29 April 
11 Juni 
14 März 
29 Sept. 
17 Juni 
20 Jan. 
1858. 
28 Dec. 
1859. 
30 Juli 
24 Mai 
26 Sept. 
17 Jan. 
2 April 
7 April 
16 Mai 
1858. 
28 Dec. 
1859. 
20 Oct. 
  
Seite. 
67 fg. 
67 fg. 
45 fg. 
56 
57 fg. 
159 fg. 
63 
160 fg. 
51 
321 fg. 
270, 272 fg. 
12 
7 g 
281 
158 
316 fg. 
20 fg. 
57 fg. 
59 
157 
1½ 
333 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—61 
1—61 
1—6 
1 
2 
1— 11 
1—6 
1—5 
1— 15 
 
	        
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