Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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und lautet demnach die Seite 226 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1857 
abgedruckte Paragraphe nunmehr:. 
838. 
Ausfertigung der Banknoten. 
Die Banknoten werden in Appoints nicht unter 5 Thaler nach dem Jahre ihrer 
Ausgabe in Serien eingetheilt und nach der Höhe ihres Betrags mit Litern bezeichnet. 
Sie werden nach einem vorher in der § 21 gedachten Maaße bekannt zu machen- 
den Schema ausgefertigt und mit dem facsimilirten Namenszuge von mindestens drei 
Directoren versehen. 
Dem bekannt gemachten Schema nicht entsprechende Noten sind ungültig. 
Budissin, am 2ten Mai 1859. 
Die Stände des Landkreises des Königlich Sichsischen 
Markgrafthums Oberlausitz. 
Heinrich Erdmann August v. Thielau, Franz Guido Hempel, 
Landesältester. Landesbestallter. 
  
MÆ 41) Landtagsabschied 
für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1859; 
vom 1 üten Juni 1859. 
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 2. 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Bei dem gegenwärtigen Schlusse des von Uns nach Maaßgabe § 115 der Verfassungs- 
urkunde einberufenen außerordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung im 6 119 der 
Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklär- 
ungen in Bezug auf die seit dem 25sten Mai dieses Jahres stattgefundenen ständischen Be- 
rathungen durch gegenwärtigen Landkagsabschied in Folgendem: 
Von den an die getreuen Stände gelangten Vorlagen ist die beziehendlich auf Grund § 88 
der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung vom 9ten Mai dieses Jahres, einige Bestimm- 
ungen in Beziehung auf die Militärstrafrechtspflege in Kriegszeiten betreffend, durch die von 
den getreuen Ständen in der Schrift vom 1 Oten dieses Monats nachträglich ertheilte Zu- 
stimmung als erledigt zu erachten.
	        
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