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&# #nie statistischen Nachweise über den Elbverkehr sollen in der Form, welche für dieselben
in Preußen bisher becbachtet ist, auch ferner alljährlich angefertigt werden, und ist verabredet,
daß bis auf Weiteres diese Nachweise über den Güterverkehr zu Berg künftighin von
dem Vereinigten Elbzollamte zu Wittenberge, diejenigen über den Güterverkehr zu Thal aber
von dem gemeinschaftlichen Elbzollamte zu Wittenberge aufgestellt werden.
Letzte Absendung: am 13ten Inni 1863.