Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

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Gesch-und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen,
Il  Stück  vom  Jahre  1863.

    

 

wegen  Bestätigung  der  Statuten  des  Vorschußvereins  zu  Siebenlehn;
vom  2ten  April  1863.

Na#  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vortrag  des  Instizministeriums  die  in  §#  7  und  38
Sub  b  der  Statuten  des  Vorschußvereins  zu  Siebenlehn  enthaltenen  Rechtsvergünstigungen
zu  bewilligen  Allergnädigst  geruht  haben,  so  hat  das  Ministerium  des  Innern  diese  Statuten
dergestalt  bestätigt,  daß  ihren  Bestimmungen  allenthalben  nachgegangen  werden  soll.
Zu  dessen  Beurkundung  ist  dieses
Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  am  2ten  April  1  863.

.  Ministerium  des  Innern.

Frhr.  v.  Beust.
Mertens.

Statuten
des  Vorschußvereins  zu  Siebenlehn.
2c.  2c.
§&  J.  Die  Namen  der  Mitglieder  des  Verwaltungsraths  sind  mit  besonderer  Bemerkung  Legitimation
des  Vorstehers,  des  Schriftführers  und  des  Cassirers,  sowie  ihrer  Stellvertreter,  in  dem  als  ver  Btlieder
Vereinsorgan  bestimmten  jedesmaligen  Amtsblatte  des  Königlichen  Gerichtsamts  Nossen  öffentungsraths.


lich  bekannt  zu  machen.  Diese  Bekanntmachung  vertritt  die  Stelle  der  Legitimation.
Vorrechte  und
–  38.  rc.  rc.  Privilegien  des

Sind  von  einem  Mitgliede  zur  Sicherung  des  erhaltenen  Vorschusses  Staats-  und  andere  b)  Verkauf  der

Werthspapiere  oder  sonstige  Gegenstände  als  Pfand  deponirt,  so  ist  in  dem  Falle,  wenn  das  ahwb
1863.  68  ander.