Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

171 
  
——— — —— — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Maßstab Abgabensätze Für 
der nach dem d Tara wird vergütet 
M Benennung der Gegenstände. Ver- 90-Thalel Fnemeennn8 vom Centner 
vollung. Fuße Fuße Bruttogewicht 
Thlr. Ngr. Fl. r. Pfund. 
d) 1. Kraftmehl, Nudeln, Puder, Stärke, Arrow- I 13 in Zohtrn, gisten und 
root, Sago und Sagosurrogate, TapiocoCtr.2 3 30 7 sd 
"„ auen. 
2. Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsen- 
früchten, nämlich: geschrotene oder geschälte 
Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, 
Backwerk, gewöhnliches (Bäckerwaare); 
Stärkegummi 1 Ctr. 15 527 
Anmerk. zu d, 2. 
1) Gewöhnliches Roggenmehl (Schwarzmehl) bei 
dem Eingange zu Lande auf der Sächsischen 
Grenzlinie gegen BShmen 1 Ctr. 71 
2) Gewöhnliches Roggenbrot bei dem Eingange 
zu Lande auf derselben Grenzlinie 1Ctr. 5 
) Muschel= oder Schalthiere aus der See, als: 
Austern, Hummern, ausgeschälte Muscheln, 
Schildkröten und dergleichen 1 Ctr. 3830 
„) Reis: 
l 
1. geschälter 1 Ctr.¼ 1 45 
2. ungeschälter .1 Ctr. 20 110 
t) Salz (Kochsalz, Steinsalz) einzufuhren n ver- 
« boten; die Durchfuhr findet nur auf besondere 
3 Erlaubniß unter den jedesmal vorzuschreiben- 
den Bedingungen statt. 
u.) Syrop.) s. folgende Seite. 
2 in Kisten. 
V) Taback: Fu6olern, Sonn 
1. Tabacksblätter, unbearbeitete und Stenge Ctr. 7 u#n nanaserkärben. 
8 in Thierhäuten. 
# 4 in Ballen aus Schilf, 
Bast und Binsen. 
2 in Ballen anderer Art. 
  
  
  
  
  
  
  
26
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.