— 177 —
Maßstab Abgabensätze Für
dernach dem nach dem Tara wird vergütet
5# Benennung der Gegenstände. Ver. 30-Thaler 523--Gulden- vom Centner
olung. Fuße JFuße Bruttogewicht
Thlr. Ngr. Fl. kr. Pfund.
I) Bienenstöcke mit lebenden Bienen frei frei
d) Blasen und Därme, thierische; Wachs; Wasch-
schwämme und andere thierische Producte, so-
weit sie nicht unter anderen Nummern des
Tarifs begriffen sind Ctr150 527
38 Thonwaaren:
à) Fliesen, Mauer= und Dachziegel und andere
Waaren aus Thon zu baulichen Zwecken;
Thonröhren; Schmelztiegel; gemeine Ofen-
kacheln; irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschirr frei frei
b) Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Por-
zellan:
1. einfarbige oder weitße 1Ctr. 1224 3 33
2. bemalte, bedruckte, vergoldete oder bersilberte 1 Etr. . 330
c)Porzellanwe1ßes... 1Ctr.122z33å—
d) Porzellan, weißes mit farbigen Streifen, far— « VIIIWM
biges, bemaltes oder vergoldetes, ingleichen 13 in Körben.
Thonwaaren aller Art in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter Nr. 20 fallen 11# tr.4 7
39 Vieh:
a) Pfesde, Maulesel, Maulthiere, Esel. 11 Stück |0 220
Anmerk. zu a. ·
1) Füllen, welche der Mutter folgen frei frei
2) Füllen unter einem Jahre auf der Grenze von
Harburg bis Leer, beide Orte eingeschlossen Stück!k5 827
b)) Rindvieh: «
1. Ochsen und Zuchtstiere Stück 15 422
2. Kühe Stückk 15 2 371
3. Jungvieh . .. Stück4 1 45
1865. 27