Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

XIX 
  
Declarationen, s. Rentendeclaration. 
Deutsche allgemeine Creditanstalt zu Leipzig — derselben wird die 
Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen gestattet 
Diaconie, weibliche, in Dresden — Bestätigung der Statuten des evangelisch- 
lutherischen Vereins für selbige — Verleihung der Rechte einer iuristischen 
Person und dessen Gerichtsstand 
Diensteid für evangelische Lehrer, welche keinen Relizionsunterricht 1 bete 
haben . 
Dienstprädicat, s. Gerichtsreferendar — Assessor. 
Dienstwaffen der Gendarmerie — einige Abänderungen der deshalb erlassenen 
Verordnung vom 18. Juni 1855 wegen des Gebrauchs derselben 
Disciplinarbestrafung in der Armee 
— — Publicationsverordnung dauu 
Döbeln, Staatsbahnhof, — dessen Verlegung 
— (. Borsdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn. 
Domcapitel zu Meißen — der demselben seither zuständig gewesene privi- 
legirte Gerichtsstand ist aufgehoben — künftiger Gerichtsstand desselben 
Dresden — Bestätigung der Statuten des dasigen evangelisch-lutherischen Ver- 
eins für weibliche Diaconie — Verleihung der Rechte einer juristischen 
Person und dessen Gerichtsstand 
— Bestätigung der Statuten der dasigen allgemeinen Kranken- und Begräb- 
nißcasse für Gewerbsgehülfen und Lehrlinge . ... 
— Bestätigung der Statuten des Vereins der dasigen Lohnkellner 
— Bestätigung der Statuten des dasigen allgemeinen Kranken= und Sterbe- 
cassenvereins 
— Friedrichstadt, — Bestätigung. der Statuten der dasigen Lehr- und Er- 
ziehungsanstalt für Töchter gebildeter Stände . 
Dresden-Leipziger Eisenbahncompagnie — Expropriation von Grund- 
eigenthum für Erweiterung des Bahnhofs zu Dresden .. 
— — welche Fluren davon betroffen werden . 
Dresden, s. Polizeibehörden. 
E. 
Egerstiftung zu Chemnitz — deren Statuten werden bestätigt 
Ehrengerichte — Allerhöchste Verordnung darüber 
— Publicationsverordnung dazu. 
— Allerhöchste Verordnung über das VW. Verfahren derselben bei ntersuch- « 
ungen der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidig— 
ungen, sowie über die Bestrafung des Zweilampfes der Of fiziere 
— Publicationsverordnung dazu. . 
Eid, s. Diensteid 
Eide — deren Abnahme in den bei ausländischen Behörden angehörigen Nechts- 
sachen 
Eidesformel für evangelische Lehrer welche keinen Religionsunterricht zu geben 
haben 
Einberufung des Reichstags des Norddeuischen Bundes durch Se. Maich 
den König von Preußen 
  
Tag. 
28. Nov. 
3. April 
.Juni 
.Nov. 
Nov. 
Mai 
*3 
24. Juli 
3. April 
15. April 
5. Nov. 
16. März 
23. März 
28. März 
28. März 
4. Nov. 
4. Nov. 
4. Nov. 
29. Nov. 
16. Febr. 
  
Seite. 
589 
97 
585 fg. 
173 fg. 
480 fg. 
351 fg. 
119 fg. 
192 
97 
117 
329 fg. 
78 
93 fg. 
95 fg. 
96 
348 
500 fg. 
499 fg. 
512 fg. 
499 fg. 
572 fg. 
586 
20 
Paragraph. 
1—51 
1 37 
  
37
	        
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