XXV —
L.
Landtag — Wahl eines Abgeordneten und seines Stellvertreters für den
3. Bezirk des Handels= und Fabrikstandes dazu — wer mit der Leitung
dieser Wahl beauftragt ist#
— Wahl eines Abgeerdneten und seines Stellvertreters der Stadt Leipzig für
die zweite Ständekammer — wer mit dert Leitung dieser Wahl beauftragt
ist . ....
— Wiederbesetzunge einer der in der Verfossungenrinnde vom 4. September
1831 8§ 63 Nr. 14 gedachten Stellen in der ersten Kammer der Stände-
versammlung
Landtagswahl für den dritten Bezirk des Hand els— und 2 — wer
mit der Leitung dieser Wahl beauftragt ist ..
— der Stadt Leipzig für die zweite e Ständekammer — wer mit ver Leitung
dieser Wahl beauftragt ist
Landwirthschaftlicher Creditverein im Königreiche Sachsen — Be stäligung
eines Nachtrags * den Slatuten desselben
Landwirthschaftlicher Spar= und Vorschußverein für Mittelsaira und
Umgegend — dessen Statuten werden bestätigt
Lasten, s. Kriegslasten und Schäden.
Lehrer, evangelische, welche keinen Religionsunterricht zu beben baben — Ver-
pflichtung derselben. ..... . . .
Eidesformel
Lehrlinge, s. Kranken= und Begräbnißcasse.
Lehr- und Erziehungsanstalt für Töchter gebildeter Stände in Friedrichstadt-
Dresden — deren Statuten werden bestätigt
Leichen — deren Transport und die desfallsige Ausstellung von Pässen dazu
Leipzig — Bestätigung eines Nachtrags sammt Beilage zu der dasigen Spar-
cassenordnung ......
— Bestätigung der Statuten des dasigen Cassenvereins
— demselben wird die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden unverzins-
lichen Noten gestattet
— Stadt, — Wahl eines Abgeordneten und seines Stellvertreters für die
zweite Ständekammer — wer mit der Leitung dieser Wahl beauftragt ist
— Bestätigung der Statuten des Untersüügungsvereins für die dasigen
Handlungsgehülfen. ......
— Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der dasigen
Bank
— Verfahren vor dem dasigen Handelsgerichte in Sweiigtitn über don
geringe Civilansprüche . .
— Bestätigung der dasigen Begräbnißcasse Vertrauen .
—-BeitaignngderdanqeiiKianfencaneVertianen .
— die sogenannten Mesferien daselbst werden aufgehoben
— der dasigen allgemeinen deutschen Credilanstalt wird die Ausgabe von
auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen gestattet
— s. Polizeibehörden.
— (. Preußische Truppen.
— Hauptszeitungsbüreau, — dessen künftige Wirksamkeit als Verlagsstelle
für inländische Zeitungen 2c. ...........
–—.
1867.
11.
Tag.
April
. April
Oct.
.April
.April
. Oct.
Febr.
März
. Jan.
.Jan.
Märtz
.März
April
Mai
m Juli
Oct.
. Nov.
.Nov.
Dec.
.Nov.
Juni
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Seite.
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3 fg.
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W
80 fg.
104 fg.
171
211 fg.
277 fg.
333 fg.
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586 ig.
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Paragraph.
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