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Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand nur gegen Zahlung des vollen
Schuldbetrags an die Concursmasse auszuliefern. Erfolgt die Zahlung nicht, so ist die Spar—
casse berechtigt, das Pfand verkaufen zu lassen und nur den Ueberschuß zur Masse abzuliefern,
dagegen aber auch das Fehlende beim Concurse anzumelden.
2c. 2c.
& 31. Deecret
wegen Bestätigung der Statuten der Kohlenactiengesellschaft Fortung zu
Hinterneudörfel bei Zwickau;
vom 21. Februar 1868.
Ne Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 22 der
Statuten der Kohlenactiengesellschaft Fortung zu Hinterneudörfel bei Zwickau enthaltene
Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben genau
nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 21. Februar 1868.
6 Ministerium des Innern.
« v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Statuten
der Kohlenactiengesellschaft Fortuna zu Hinterneudörfel bei Zwickau.
2c. 2c.
§22. Die Namen der Mitglieder des Gesellschaftsausschusses, sowie die Wahlen des Legitimation.
Vorsitzenden und seines Stellvertreters sind nach erfolgter Wahl in der Leipziger Zeitung
bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation.
* 2c.