Für die Mengung eines Pulvers oder von Species Kreuzer.
bis zu 1 Pfund 2.
für Mengen über 1 Pfund 3.
Für das Theilen von Pulvern und Species inch. Abwagen, Convo
lut und Signatur
das einzelne Paket bis zu 200 Grazm 1.
» über 200 „ .. . . .. 2.
Für die Bereitung einer Salbe
durch einfache Miscnnn 3.
durch Schmelen 6.
Eine einzelne Wägung oder Tropfenzählung, welche zur r Anfertigung
einer zum innern oder äußern Gebrauch bestimmten Arznei erforderlich ist,
wird mit 1 Kreuzer, 2 Wägungen mit 2 Kreuzer, 3 Wägungen mit 3 Kreuzer,
4 und mehr Wägungen mit 4 Krenzer berechnet.
In keinem Fall dürfen mehr als 4 Wägungen berechnet werden.
IV. Taxe der Gefässe.
Konvolut-Kästchen.
Kreuzer.
Konvolutkästchen bis 16 Pulver kosten mit Signatur das Stück. . 4.
für mehr als 16 Pulben .. . . . G.
Gläser, grüne und halbmeite.
Grüne und halbweiße Gläser mit Kork, Tektur und Signatur kosten
das Stück
bis zu 100 Gramm.
über 100 Gramm „ „200 „
» 200 1 7 77 300 »
»300» ,,»400» ........
,,400 ,,500 ...1
Ueber 1 Pfund werden für iedes weitere Pfund berchnet
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