Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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VI. 
Daß nach Inhalt des vorstehenden Nationale die Anzahl von–. 4 — — geschrieben 
& *ê§ mit einer Gesammttaxe von Thalern geschrieben í í íí í . 
4 Kielern, zur Mobilmachung von den in dem Nationale benannten Eigenthümern des 
Aushebungsbezirks zu zu —xrichtig abgeliefert worden ist, bescheinigt 
N., an 186—.— 
Die Abnahmecommission. 
N. JN. N. JN. 
Amtshauptmann. Major. 
  
VII. 
Tabellarische (üueet 
der in dem am künur manmschsflchen Bezirke 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Regierungs- 
zu E ausgewählten und abgenommenen, sowie der etwa zurückgebliebenen diensttauglichen 
Pferde. 
— ahl 
Zahl Daher Sal 
zurück- 
der der der der der gebliebenen 
tüchtig abgenom- dienst— 
Vormusterungs- wwper gestelten befundenen menen Bedarf fehlen. tanglichen 
Pferde. Pferde. Pferde. Pferde. gedeckt. Pferde. Anmerkung. 
Bezirk. 9 9i — 3 »- .; 
HEEHEEEEEIEEEHEIEEHEEEEHEEEHEIEE 
IEIEIIELEIEIEIIILEIEIIEIELIIIEIIEIIEIIIIIIIEILIIIIEILIIIILEEIE 
HIEIEIIIIIIIIIIEIIIIIIILEIIEI, ILIILI—BGIINEIIIIEEIIE¡IIIIIIIIIIIILLEÆÆE 
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. # * # 
N. O Ist der Bedarf nicht 
N. gedeckt, so ist zugleich an- 
merkungsweise mit anzu—- 
« «geben,obdienachträgliche 
N. .Aushebung von Pferden 
nach §& 19 der Allerhöchsten 
Summa: Verordnung im Gange ist. 
N., am 186. 
Die Amtshauptmannschaft. 
Kreisdirection. 
N. N.
	        
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