VIII.
Fortlaufende .#1.
#e der Bezirksliste
Ersatzreserveschein
II.
Der
geboren am 18 11.„ Regierungsbezirk
wird hiermit in Folge drnnnn. 18. stattgefundenen
Aushebung wgen. í í í í í ,
der Ersatzreserve zweiter Classe überwiesen.
Der. ist dadurch der ferneren Anmeldung für gewöhnliche Friedenszeiten
entbunden, bleibt jedoch verpflichtet, Behufs Ableistung seiner Wehrpflicht im Falle eines Krieges oder einer
außergewöhnlichen Ergänzung des Heeres oder eines Theiles des Letzteren sich wiederum anzumelden und zur
Aushebung zu stellen, sobald die Ersatzreservristen seiner Altersclasse von den Aushebungsbehörden hierzu die
Aufforderung erhalten.
Unterläßt derselbe alsdann die Anmeldung resp. Gestellung, so kommt das wegen Hinterziehung der Militärpflicht
verordnete Strafverfahren wider ihn zur Anwendung.
Diesen Schein hat der Inhaber auf das Sorgfältigste aufzubewahren, um sich damit zu allen Zeiten über
das Militärverhältniß ausweisen zu können.
Königliche Aushebungscommission.
Der Militärcommissar. Der Civilcommissar.
N. JN. N. N.
(L. S.)