Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Inhalts-Verzeichniß. 
Erster Abschnitt. 
Militärische Eintheilung des Landes und Organisation der Landwehr- 
Behörden. 
.Millitärische Eintheilung des Landes. 
Organisation und Ressort-Verhältniß der Landwehr-Behörden. 
3. Personal der Landwehr-Bezirks-Commandos. 
Verwendung des Personals bei den Landwehr-Bezirks-Commandos. 
Verhältniß der Landwehr-Bezirks-Commandanten zu den Commandanten der Landwehr-Bataillone 
bei Formirung der letzteren. 
Zweiter Abschnitt. 
Uebertritt der Mannschaften aus dem activen Dienste in den 
Beurlaubtenstand. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Ertheilung von Militär-Pässen. 
Ertheilung von Führungs-Attesten. 
Ueberweisung der Mannschaften an die Landwehr-Bezirks-Commandos. 
Dritter Abschnitt. 
Allgemeine Dienst-Verhältnisse der Reserve und Landwehr. 
Bestimmung der Reserve und Landwehr. 
Dauer und Berechnung der Dienstzeit. 
Bürgerliche Verhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. 
Militär-Verhältniß der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. 
Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei der Entlassung aus dem activen Dienste, 
sowie beim Wohnorts= und Wohnungswechsel. 
Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei Reisen. 
Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei Verlegung des Wohnorts oder Aufenthalts- 
orts in das Ausland. 
Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes beim Wandern. 
Form der Meldungen und Eintragung derselben in den Militär-Paß. 
Beurlaubung in überseeische Länder. 
Auswanderung. 
Mitwirkung der Civilbehörden bei der Controle der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. 
Vierter Abschnitt. 
Dienstverhältnisse der zur Disposition der Truppentheile beurlaubten 
und der zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mann- 
schaften, sowie der Ersatz-Reserve erster Classe. 
VWVon den zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften. 
Von der Ersatz-Reserve erster Classe. 
ad § 23. Von den zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
	        
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