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§ 41.
.Wahl der Controlplätze. Bestimmung der Termine für die Control-Versammlungen.
§ 43.
§ 44.
Abhaltung der Control-Versammlungen.
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Fünfter Abschnitt.
Gerichtliche und Disciplinar-Verhältnisse der Mannschaften des
Beurlaubtenstandes.
.Gerichtsstand der Mannschaften des Beurlaubtenstandes.
.Gerichtsbarkeit und Verfahren in den vor die Militär-Gerichte gehörenden Untersuchungssachen.
Gerichtsbarkeit und Verfahren in den vor die Civil-Gerichte gehörenden Untersuchungssachen.
Disciplinar-Bestrafung der Mannschaften des Beurlaubtenstandes.
Rehabilitirung.
Sechster Abschnitt.
Von der Listenführung bei den Landwehr-Behörden.
Listenführung im Allgemeinen.
Von den Listen und deren Einrichtung.
. Von den Ueberweisungs-Nationalen.
Zugang der Mannschaften.
Abgang der Mannschaften.
Vecrfahren mit den Mannschaften, welche in der Heimaths-Controle zu führen sind.
Uebertritt zur Landwehr und zum Landsturm.
4Zurückstellung hinter den ältesten Jahrgang der Landwehr wegen Felddienstunfähigkeit. Ausscheiden
wegen dauernder Dienstunbrauchbarkeit.
Zurückstellung von Reserve= und Landwehr-Mannschaften in Berücksichtigung häuslicher und ge-
werblicher Verhältnisse.
Zurückstellung der unabkömmlichen Beamten.
Löschen der Mannschaften in den Stammlisten.
Veränderungs-Nachweisungen zur Stammliste.
Siebenter Abschnitt.
Von den Control-Versammlungen.
Von den Control-Versammlungen im Allgemeinen.
Beorderung zu den Control-Versammlungen. Dispensation von denselben.
Von den Verlese-Listen.
Achter Abschnitt.
Von den Uebungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes.
Zweck der Uebungen und Verpflichtung zur Theilnahme an denselben.
Ort, Zeit und Umfang der Uebungen der Reserve-Mannschaften.
Ort, Zeit und Umfang der Landwehr-Uebungen.
Auswahl der zu den Uebungen zu beordernden Mannschaften.
Zurückstellungen von den Uebungen.
Beorderung der zur Uebung einzuziehenden Mannschaften.
Besondere Bestimmungen für die Uebungen der Landwehr-Infanterie.
Entlassung der Uebungs-Mannschaft. Invaliden-Ansprüche.
Neunter Abschnitt.
Bestands-Nachweisungen. Einberufung und freiwilliger Eintritt zum
Dienste. Ersatz verloren gegangener Militär-Papiere.
Rapporte von den Offizieren und Mannschaften des Beurlaubtenstandes.