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—.
Zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus-
gehenden inländischen Branntweins, sowie zur Ertheilung der
Ausgangsbescheinigung') find befugt:
Im Innern der Staaten find
zur Abfertigung") des mit
dem Anspruch auf Steuervergüt-
Im Fall der Vorabfertig-
ung des Branntweins im Innern
der Staaten (Spalte 3) und der
Versenrung desselben unter Raum-
verschluß auf Eisenbabhnen oder
zu Wasser sind — außer den in
ung ausgebenden inländischenpalte 1 und 2 aufgeführten
. Branntweins befugt: Aemtern — zur Ertheilung Bemerkungen.
an der Grenze gegen das an der Binnengrenze der Ausgangsbescheinigung
Zollvereinsausland. gegen Zollvereinsftagten. befugt:
Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort
der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. « derselben. der Aemter. derselben.
1. 2. 8. 4. 5.
I . l 7 "
Haupt-Zollamt Saarbrücken n! Haupt- s *) Siehe zu Anfang.
l Steueramt Ruhrort
» Wassenberg „ Uerdingen
Haupt-Steuer-
amt Trier „ Wesel
Haupt- .
Steueramt Cölni) 0 Beschränkte Abfertig-
für inl. Ge- ungsbefugniß (für
» 1 Bersendung von künst-
genstände lichem Rum).
Steueramt Rheinberg) 2) Beschränkte Abfertig-
ungsbefugniß (für Ver-
Steuer-Re- sendung von Liqueur.)
ceptur Kevelaer?)
D
10) Provinz Hannover. l
Haupt-Zollamt Nordhorn Haupt- #
Steueramt Hannover
„ Leer „ Hildesheim
„ Emden „ Celle
„ Sebaldsbrück „ Lüneburg
Geestemünde „ Münden
„ Stade „ Osnabrück
» Harburg „ Hitzacker
vereinsl.
t- Bremen Steueramt eine 3) Beschränkte Abfertig-
Haup Zollamt ) ungsbefugniß für lo-
Neben-Zoll- kalen Verkehr.
amt I. Geteloh
» Bentheim
„ Weener
„ Norden
„ Carolinensiel
„ Brinkum
„ Grohn a. T. 6
„ Burgdamm
» Rönnebeck
i i
18689.
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