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Tag. Seite. Paragraph.
U.
Uebergangsabgabe von Branntwein und Bier — Anwendung der Vor-
schriften der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 27. Dec. 357
Uebergangssteuer von vereinsländischem Fleischwerke — Gesetz über deren
prorisorische Forterhebung im Jahre 1872 12. Dec. 280 1—3
— Ausführungsverordnung dazu. 12. Dec. 281 1 u. 2
u mtausa . der älteren, aus der Creirung vom Jahre 1855 herrührenden Königlich
echsischen Cassenbillets, — derselbe wird nur noch bis mit dem
30. Drcember 1871 gestattet 30. Aug. 203
Unterstützungswohnsitz — Verordnung bez. auf Grund von 8 88 der Ver-
fassungsurkunde zu Ausführung des Bundesgesetzes über denselben vom
6 Juni 1870 (Seite 63 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870) nebst
Schema zu einem Heimathsch ein unter O. 6. Juni 82 fg. 1— 12
— 28 2 Bundesgesetz tritt mit dem 1. Juli 1871 in Wirksamkeit 6. Juni 82
— BVerichtigung 116
Unterth auen, s. Niederländische Unterthanen.
Urkunde, Allerhöchste, über die Stiftung eines Erinnerungskreuzes für die Jahre
1870— dasselbe soll an Männer, Frauen und Jungfrauen, welche sich
um die Krankenpflege 2c. besonders. verdient gemacht haben, verliehen
werden ....,.... 6. März 29 fg.
— — über die Stiftung des Sidonien-Ordens. 14. März 30
— — Statuten dazu vom 31. December 1870 . 31 fg. 1—9
Urlisten für die Geschwornen — Anweisung zu Aufstellung derselben . 13. Sept. 209
V.
Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke — Gesetz über deren
provisorische Forterhebung im Jahre 1872 .12. Dec. 280 1—3
— — Anführungsverorbnuhn dazu 12. Dec. 281 1 u. 2
Vereinsgeldmünzen — die bestehenden Vorschriften über die Gewichte für
diefelben verbleiben auch fernerhin in Gültigkeit 15. Dec. 356 1
Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 (Seite 317 fg. des Bundesgesetzblattes
des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1869) — ein von dem Bundes-
rathe des Deutschen Reichs in Ausführung der Bestimmung im § 167
verb. mit 8§8 108. und 109 gedachten Vereinszollgesetes erlassenes
RNegulativ für Privatläger . . 49fg. 1—18
— — Publicationsverordnungg 5. Mai 49
— — Beilagen zum Regulativ sub 4 bis 0 . 55fg.
— — das Regulativ tritt mit dem 1. Juli d. J. in Kraft 49
— — Ihhaltsverzeichniß zum Regulativ 61
Vereinszolltarif Nr. 17 d. — inwieweit ein fortlaufendes Conto für latit
Gummischuhe“ bewilligt werden darf. 5. Mai 62
Verfahren in Forst- Strafsachen 2c. — Beseitigung entstandener Zweifel in
selligem . 11. April 45 fg. 1—7
— in Streitigkeiten über die öffentliche Unterstütunge Hülfsbevürftiger . 6. Juni 84
Verfassungsurkunde — Verordnung auf Grund von § 88 derselben zu Aus-
führung des Bundesgesetzes über den Untersiütungswohnsitz ve vom 6. Juni
1870 Z 6. Juni 82 fg.