— XXXVIII —
Waisen-Fiscus zu Waldheim, s. Prediger-Wittwen= und Waisen-Fiscus zu
Waldheim.
Waldenburg — Genehmigung einer in dem Regulative für die dasige allgemeine
Krankenunterstützungs- und Besräbnißcasse enthaltenen Ausnahme von
bestehenden Gesetzen
Waldheim — Bestätigung der neuen Statuten des Prediger- Wittwen- und
Waisen-Fiscus daselbst . .....
Warnsdorf — Errichtung eines Grenzbahnhofs vaselbst
Weiberstrafanstalt zu Hubertusburg — dieselbe wird aufgehoben und in
die Strafanstalt zu Hoheneck verlegnt.
Wein und Spirituosen, s. Zollerleichterungen für den Handel mit fremden
Weinen und Spirituosen.
Wien — die Concession der Kaiserlich Königlich privilegirten ersten Oesterreichischen
Versicherungsgesellschaft daselbst wird zurückgezogen
Wilddiebstähle — die in §8§ 20 und 22 der Verordnung vom 7. Mai 1858
zur Ausführung des Gesetzes darüber vom 11. August 1858 getroffenen
Bestimmungen
Wilsdruff, Stadt, — das Einquartierungs- Regulativ für diefelbe wird bestätigt
Wirthschaftsdepot, s. Gendarmerie-Wirthschaftsdepot.
Wittwen= und Waisen-Fiscus zu Waldheim, s. Prediger-Wittwen= und
Waisen-Fiscus zu Waldheim.
Wohnsitz — inwieweit davon die Besteuerung abhängig ist, s. Gewerbe= und
Personalsteuer.
— (. Unterstützungswohnsitz.
Z.
Zählung, s. Volkszählung.
Zeitungs-Beilagen, extraordinäre, — Verordnung des Reichskanzlers vom
30. September 1871 über die Versendung derselben durchd die Post —
Bekanntmacyungderselben. .
S. übrigens Postwesen.
Zeitz-Leipziger Eisenbahn — welche Fluren innerhalb des Königlich Sächsi—
schen Staatsgebiets berührt werden
Zethau — Bewilligung einer vom dasigen Spar- und Vvorshubvereine erbetenen
Ausnahme von bestehenden Gesetzen .
Zittau-Großschönau-Warnsdorfer Staatseisenbahn – gollregieein
richtungen auf derselben zwischen Sachsen und Oesterreich
Zittau-Löbauer Eisenbahn — deren Uebernahme für Rechnung des Staates
— — Vertrag deshalb vom 8. December 1870
— die Leitung des Betriebs auf dieser Eisenbahn ist der Generaldirection
der Staatseisenbahnen übertragen worden
— — Auflösung der Zittau-Löbauer Eisenbahngesellschaft
Zollamtliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden oder
durchgehenden Gegenstände — Abänderungen des mit Bekanntmachung
vom 30. Juni 1868 veröffentlichten Regulatios über dieselbe
Zollbetrag — den Directivbehörden der einzelnen Vereinsstaaten wird über—
lassen, den Zeitpunkt der im 8 29 des Regulativs für die fortlaufenden
Conten vom 25. Juli 1868 (Seite 474, Abth. 1. des Gesetz= und Ver-
ordnungsblattes vom Jahre 1868) für die Ermittelung desselben vor-
geschriebenen halbjährlichen Termine nach ihrem Ermessen zu verlegen
Tag.
8. Juli
13. Jan.
12. Aug.
12. Dec.
9. Nov.
1. Sept.
15. Febr.
18. Sept.
6. Sept.
12. Aug.
31. Jan.
C Co
Oct.
1. April
5. Mai
.Febr.
Seite.
114
137 fg.
353
260
212 fg.
25 fg.
229 ig.
217 fg.
207 fg.
137 fg.
10 fg.
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263
42
62
Paragraph.
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