Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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nach  bekannt  gemacht,  und  die-  Bestimmungen  desselben  von  den  betreffenden  Behbr,
den  sogleich  in  Vollzug  gesetzt  werden.

Gegeben  Stuttgart  den  28.  April  28e7.
Wilheilm.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Graf  von  Beroldingen.  -
Auf  Befehl  des  Koͤnigs:
Der  Staats-Sekretir,
Vellnagel.

—.

Handels-Vertrag  zwischen  Wörktemberg  und  Baiern.

Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg  und  Seine  Majestät
der  König  von  Baiern,  von  gleichem  Wunsche  beseelt,  dem  gegenseitigen  Handel
und  Verkehr  Ihrer  Unterthanen  jede  thunliche  Erleichterung  zu  sichern,  und  auf  diese
Weise  das  so  gläcklich  bestehende  freundschaftliche  und  nachbarliche  Vernehmen  zwischen
  beiden  Staaten  immer  mehr  zu  befestigen  und  zu  begründen,  haben  in  solcher
Absicht  Unterhandlungen  eröffnen  lassen,  und  dazu  als  Bevollmächtigte  ernannt,
nämlich:  Y

SeinesdniglicheMajestätvonWürttcmbetg:Allerhüchflshreuaussm
ordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  an  dem  K.  Baierischen  Hofe,
Herrn  Philipp  Moritz  Freiherrn  v.  Schmit-Grollenburg,  Staatszath  und  Commenthur
  des  K.  Ordens  der  Würtrembergischen  Krone,  und  Allerhoͤchst  Ihren  Ober-Finanzrath
  Herrn  Christoph  Ludwig  v.  Herzog,  Ritter  des  K.  Ordens  der  Württembergischen
  Krone,  und  6

Seine  Königliche  Majestät  von  Baiern:  Allerhöchstchren  Staars-Minisier
  des  K.  Hauses  und  des  Aeußern,  Herrn  Carl  Friedrich  Grafen  v.  Thärheim,
des  K.  Hausordens  vom  heiligen  Hubertus  Ritter  und  Capitular,  Großkreuz  des
Cioil-Verdlenstordens  der  Baierischen  Krone;