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nach bekannt gemacht, und die- Bestimmungen desselben von den betreffenden Behbr,
den sogleich in Vollzug gesetzt werden.
Gegeben Stuttgart den 28. April 28e7.
Wilheilm.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Graf von Beroldingen. -
Auf Befehl des Koͤnigs:
Der Staats-Sekretir,
Vellnagel.
—.
Handels-Vertrag zwischen Wörktemberg und Baiern.
Seine Majestät der König von Württemberg und Seine Majestät
der König von Baiern, von gleichem Wunsche beseelt, dem gegenseitigen Handel
und Verkehr Ihrer Unterthanen jede thunliche Erleichterung zu sichern, und auf diese
Weise das so gläcklich bestehende freundschaftliche und nachbarliche Vernehmen zwischen
beiden Staaten immer mehr zu befestigen und zu begründen, haben in solcher
Absicht Unterhandlungen eröffnen lassen, und dazu als Bevollmächtigte ernannt,
nämlich: Y
SeinesdniglicheMajestätvonWürttcmbetg:Allerhüchflshreuaussm
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem K. Baierischen Hofe,
Herrn Philipp Moritz Freiherrn v. Schmit-Grollenburg, Staatszath und Commenthur
des K. Ordens der Würtrembergischen Krone, und Allerhoͤchst Ihren Ober-Finanzrath
Herrn Christoph Ludwig v. Herzog, Ritter des K. Ordens der Württembergischen
Krone, und 6
Seine Königliche Majestät von Baiern: Allerhöchstchren Staars-Minisier
des K. Hauses und des Aeußern, Herrn Carl Friedrich Grafen v. Thärheim,
des K. Hausordens vom heiligen Hubertus Ritter und Capitular, Großkreuz des
Cioil-Verdlenstordens der Baierischen Krone;