Gebühren-Tare
für die Kostenberechnungen der Verwaltungsbehörden erster Instanz.
J.
Mindest— Höchst-
Nr. Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen.
A 0. %
1.N Administrativjustizsachen:
a) Verfahren bis zu Eröffnung der Entscheidung
erster Instanz
A) wenn die Amtshauptmannschaft oder der
Stadtrath in erster Instanz entscheidet 3 —bis30
/) wenn die Kreishauptmannschaft in erster
Instanz entscheidet 3 — 20 —
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der Ent-
scheidung der höheren Instanz 3— - 10 —
Jc) Verfahren auf Niichtigkeitsbeschwerden bis zur
Eröffnung der Entscheidung . 2——--10-——
d) Verfahren bis zu vergleichsweiser Beilegung der
Streitigkeit. .. 1 — 10—
2. Baupolizeisachenund Dampfkesselangelegenheiten:
a) Verfahren der Prüfung der Genehmigung von
Bebauungsplänen 10 — 1100—
b) Verfahren auf Gesuche um Bauerlaubniß
#) bis zur Genehmigung oder Versagung 2 — 30 —
/3) bis zur Entscheidung über Widersprüche
Dritter 5= 50—
7) in Folge von Revisionsanzeigen 1— 10—
Je) Recursverfahren bis zur Eröffnung der höheren
Entscheidung 2 — 10—
d) Verfahren in Dispensationsfällen und sonstigen
baupolizeilichen und Dampfkesselangelegenheiten 1— 20|—Die Gebithren der Dampf-
kesselinspectoren sind darin
nicht mit inbegriffen.