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AMs 63. Bekanntmachung,
die Richtungslinie nachgedachter Eisenbahn betreffend;
vom 19. August 1878.
Uner- Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er-
bauung einer Secundär-Eisenbahn mit Locomotivbetrieb von Gaschwitz nach Plagwitz-
Lindenau vom 1. Juni 1877 (Seite 235 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom
Jahre 1877), wird hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue dieser Eisenbahn zu-
folge einer nachträglich nothwendig gewordenen Bahnhofsanlage in Plagwitz nach
Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren von
Klein-Zschocher,
Lindenau
und
Plagwitz
mit betroffen werden.
Dresden, den 19. August 1878.
Ministerium des Jnnern.
Für den Minister:
Körner.
Hörnig.
64. Verordnung,
die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und für Besorgung der übrigen,
den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte im Jahre
1878 betreffend;
vom 21. August 1878.
Zur weiteren Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 im
Jahre 1878 wird hiermit Folgendes verordnet:
Die Gebühr für Erhebung der Einkommensteuer wird auf
zwei und ein halbes Procent
und die Gebühr für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden nach Maßgabe des