Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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AMs 63. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie nachgedachter Eisenbahn betreffend; 
vom 19. August 1878. 
Uner- Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er- 
bauung einer Secundär-Eisenbahn mit Locomotivbetrieb von Gaschwitz nach Plagwitz- 
Lindenau vom 1. Juni 1877 (Seite 235 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1877), wird hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue dieser Eisenbahn zu- 
folge einer nachträglich nothwendig gewordenen Bahnhofsanlage in Plagwitz nach 
Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren von 
Klein-Zschocher, 
Lindenau 
und 
Plagwitz 
mit betroffen werden. 
Dresden, den 19. August 1878. 
Ministerium des Jnnern. 
Für den Minister: 
Körner. 
Hörnig. 
  
64. Verordnung, 
die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und für Besorgung der übrigen, 
den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte im Jahre 
1878 betreffend; 
vom 21. August 1878. 
Zur weiteren Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 im 
Jahre 1878 wird hiermit Folgendes verordnet: 
Die Gebühr für Erhebung der Einkommensteuer wird auf 
zwei und ein halbes Procent 
und die Gebühr für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden nach Maßgabe des
	        
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