Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

V. chlußabfertigung beim Erledigungsamt. 
1. Dieser Deklarationsschein ist am . . . . . . . . . . . abgegeben und in das Notizbuch 
unter Nr. eingetragen. 
2. Revisionsbefund 
a) in Betreff des Verschlusses: 
b) hinsichtlich der Gattung und Menge der Waaren: 
Nach Abnahme des Verschlusses sind hierauf die Waaren in freien Verkehr gesetzt worden. 
(unterschrift.) 
 
	        
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