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Nr. 51. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs der Theilstrecke Mehltheuer-Altstadt-Weida
der Mehltheuer-Weidaer Secundäreisenbahn betreffend;
vom 7. November 1883.
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Theilstrecke Mehltheuer-Altstadt—
Weida der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn
am 15. November laufenden Jahres
eröffnen zu lassen.
Die Leitung des secundären Betriebs dieser Theilstrecke, an welcher sich außer der
Anschlußstation Mehltheuer die Stationen Pausa und Zeulenroda, ferner die
Haltestellen für Personen= und Güterverkehr Pöllwitz, Triebes und Loitzsch-
Hohenleuben, von denen die letztere zunächst nur für den Personenverkehr eröffnet
wird, während die Eröffnung des Güterverkehrs noch vorbehalten bleibt, sowie die
Haltestellen für Personenverkehr Reichenfels und Altstadt-Weida befinden, erfolgt
durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und den Fahrplan
bekannt machen wird.
Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke
dem Commissar für den Ausbau der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn.
Dresden, am 7. November 1883.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Letzte Absendung: am 20. November 1883.