Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

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Nr. 51. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs der Theilstrecke Mehltheuer-Altstadt-Weida 
der Mehltheuer-Weidaer Secundäreisenbahn betreffend; 
vom 7. November 1883. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Theilstrecke Mehltheuer-Altstadt— 
Weida der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn 
am 15. November laufenden Jahres 
eröffnen zu lassen. 
Die Leitung des secundären Betriebs dieser Theilstrecke, an welcher sich außer der 
Anschlußstation Mehltheuer die Stationen Pausa und Zeulenroda, ferner die 
Haltestellen für Personen= und Güterverkehr Pöllwitz, Triebes und Loitzsch- 
Hohenleuben, von denen die letztere zunächst nur für den Personenverkehr eröffnet 
wird, während die Eröffnung des Güterverkehrs noch vorbehalten bleibt, sowie die 
Haltestellen für Personenverkehr Reichenfels und Altstadt-Weida befinden, erfolgt 
durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und den Fahrplan 
bekannt machen wird. 
Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung 
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke 
dem Commissar für den Ausbau der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn. 
Dresden, am 7. November 1883. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Müller. 
  
Letzte Absendung: am 20. November 1883.
	        
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