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Nr. 54. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Güterverkehrs auf der Haltestelle Loitzsch der Mehltheuer-
Weidger Secundäreisenbahn betreffend;
vom 1. December 1883.
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, auf der Haltestelle Loitzsch der Mehltheuer-
Weidaer Secundäreisenbahn, welche nach der Bekanntmachung vom 7. November dieses
Jahres zunächst nur für den Personenverkehr eröffnet worden ist,
am 1. December laufenden Jahres
auch den Güterverkehr eröffnen zu lassen.
Dresden, am 1. December 1883.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Nr. 55. Verordnung,
die Ausführung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich betreffend;
vom 8. December 1883.
Der Bundesrath hat auf Grund der Bestimmungen in den §§ 44 Absatz 2, 56 d, 60
Absatz 4 der Gewerbeordnung in Nr. 44 des diesjährigen Centralblattes für das
Deutsche Reich die mit Weglassung der Eingangs= und Schlußworte und eines auf die
Letzteren Bezug habenden Satzes unter 9 nachstehend abgedruckte, vom 1. Januar 1884.
ab zur Anwendung gelangende Bekanntmachung vom 31. October 1883 erlassen.
Dieselbe wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, veröffentlicht.
Dresden, am 8. December 1883.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Müller.
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