Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Zahlenrechnen,
geometrische  Formenlehre,
Schönschreiben,

Zeichnen,

Gesang,

Turnen.

Für  die  mittleren  und  oberen  Klassen:

Religionskenntnisse,
deutsche,

lateinische,
französische  und
englische  Sprache,
Geographie,
Geschichte,

Botanik,

Zoologie,
Mineralogie,

Physik,

Chemie,
Zahlenrechnen,
allgemeine  Arithmetik  und  Algebra,
Planimetrie,
Stereometrie,
Trigonometrie,
analytische  Geometrie,
darstellende  Geometrie,
freies  Handzeichnen,
Gesang,

Turnen.

Auf  der  Censur  ist  noch  die  Zahl  der  vorgekommenen  Schulversäumnisse  anzumerken;
außerdem  erscheint  es  zweckmäßig,  unter  der  Rubrik  „Bemerkungen“  die  etwaigen  besonderen
  Wahrnehmungen  und  Vorkommnisse  beizufügen,  welche  für  die  Beurtheilung  des
sittlichen  Zustandes,  der  vorherrschenden  geistigen  Richtung  und  Befähigung  rc.  des  Zöglings
  von  Wichtigkeit  sind.

60.  Nach  den  im  Laufe  des  Halbjahres  über  die  Fortschritte  jedes  Zöglings  gemachten
  Wahrnehmungen  in  Verbindung  mit  dem  Ergebniß  der  Prüfungen  wird  zu
1884.  8

Versetzungen.