Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
13. Stück vom Jahre 1885.
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Inhalt: Nr. 55. Bekanntmachung, eine Anleihe der Dresdner Baubank betr. S. 135. — Nr. 56. Ver-
ordnung, die weitere Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Wilischthal-Ehrenfriedersdorfer Eisen-
bahn nebst Zweigbahn betr. S. 136. — Nr. 57. Verordnung zu Abänderung der Verordnung, die polizei-
liche Beaufsichtigung über das Petschirstechen und Stempelschneiden betr. S. 137. — Nr. 58. Bekannt-
machung, eine Ergänzungswahl für die I. Kammer betr. S. 138. — Nr. 59. Verordnung, die Be-
auftragung der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt mit Geschäften in Militärangelegenheiten betr. S. 138.
Nr. 55. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Baubank für die Residenzstadt Dresden betreffend;
vom 28. October 1885.
Nachdem der Actiengesellschaft „Baubank für die Residenzstadt Dresden“ behufs Auf—
nahme einer Anleihe in Höhe von sieben Millionen Mark (7000000 Mark) zur Aus-
gabe von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich drei und ein halb vom Hundert vom
Tage der Einzahlung ab zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1891 auszuloosenden
Partial-Obligationen in Abschnitten von fünftausend, zweitausend und fünfhundert Mark
(5000, 2000 und 500 Mark) sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der
vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung
ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 28. October 1885.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Fromm.
Ausgegeben zu Dresden den 28. November 1885. 24