— 56 —
III. Signale am Zuge.
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten:
18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges.
a. wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise
einer zweigeleisigen Bahnstrecke fährt
bei Dunkelheit:
Zwei weiß leuchtende Laternen vorn
an der Lokomotive.
bei Tage:
Kein besonderes Zeichen.
b. wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer zweigeleisigen
Bahnstrecke fährt
bei Dunkelheit:
Zwei roth leuchtende Laternen vorn
an der Lokomotive.
Befindet sich in Ausnahmefällen die
Lokomotive nicht an der Spitze des Zuges
dder fährt dieselbe mit dem Tender vor-
an,so sind die Laternen am Vordertheil
ddes vordersten Fahrzeuges anzubringen.
bei Tage:
Kein besonderes Zeichen.
—— — —— — — —
8
19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal).
bei Tage: bei Dunkelheit:
An der Hinterwand des letzten An der Hinterwand des letzten Wagens
Wagens eine roth und weiße runde in ungefährer Höhe der Buffer eine roth
7 Scheiibe. leuchtende Laterne (Schlußlaterne) und
außerdem am letzten Wagen zwei nach
vorn grün und nach hinten roth leuch-
tende Laternen (Ober-Wagenlaternen).
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf
der freien Bahnstrecke genügt eine roth leuchtende Laterne
und bei Bewegung der Lokomotiven auf Stationen die
Anbringung einer Laterne mit weißem Licht am Anfange
der Lokomotive und am Ende des Tenders, bei Tender-
lokomotiven an beiden Enden derselben.