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Nr. 54. Bekanntmachung,
die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstenthume Reuß j. L.
wegen Erbauung einer Eisenbahn von Schönberg nach Hirschberg, sowie
wegen Abtretung des Fürstlich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer
Eisenbahn an die Königlich Sächsische Regierung, und wegen Herstellung
einer Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnlinien Gößnitz-Gera und
Weischlitz-Wolfsgefärth unterm 26. Juli 1890 abgeschlossenen Staats-
verträge betreffend;
vom 29. August 1890.
Nechdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reußischen Regierung
wegen Erbauung einer Eisenbahn von Schönberg nach Hirschberg, sowie wegen Abtretung
des Fürstlich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an die Königlich
Sächsische Regierung, und wegen Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen den Eisen-
bahnlinien Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefärth unterm 26. Juli 1890 Verträge
abgeschlossen worden sind, werden dieselben nach erfolgter beiderseitiger Ratifikation in
der Anlage unter (□ hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 29. August 1890.
Die Ministerien der Finanzen und der auswärtigen
Angelegenheiten.
v. Thümmel. Graf v. Fabrice.
□
Nachdem von der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reuß-Plauischen jüngerer
Linie Regierung, zur weiteren Förderung der zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten
bestehenden Verkehrsbeziehungen, der Bau einer von Schönberg an der Eisenbahnlinie
Leipzig-Hof ausgehenden Eisenbahn nach Hirschberg an der Saale, sowie die Abtretung
des Fürstlich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an die Königlich
Müller.