Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Erhebung  in  den  Freiherrustand  des
Königreichs.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  14.  Februar  l.  Is.
allergnädigst  bewogen  gefunden,  den  legitimirten
  Sohn  des  Gutsbesitzers  Freiherrn
Engen  von  Beck,  Willibald,  unter  der  Benennung
  „Beck  Freiherr  von  Pecco;“  in  den
erblichen  Freiherrnstand  des  Königreiches  zu
erheben.

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des
Königreichs.

Der  Adelsmatrikel  wurden  einverleibt:
unter  dem  12.  Februar  ds.  Is.  der  Erzbischof
  von  München-Freising,  Antonius
Nitter  von  Thoma  in  München,  für  seine
Person  als  Nitter  des  k.  Verdienstordens  der
Bayerischen  Krone  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  T,
Fol.  12,  Act.-NJum.  20051;
unter  dem  27.  Februar  ds.  Is.  der  Ministerialrath
  im  k.  Staatsministerium  der
Finanzen,  Adolf  Nitter  von  Sieben  in
München,  für  seine  Person  als  Nitter  des

k.  Verdienstordens  der  Bayerischen  Krone  bei
der  Nitterklasse  Lit.  S,  Fol.  97,  Act.Num.
26701;

unter  dem  27.  Februar  ds.  Is.  der
des  k.  Oberlandesgerichtes
Augsburg,  Wilhelm  Nitter  von  Herold,
für  seine  Person  ald  Nitter  des  k.  Verdienstordens
  der  Bayerischen  Krone  bei  der
Nitterklasse  Lit.  LH.  Fol.  58,  Act-Num.
2669.

Senatspräsident

Vice-  und  Deputy  ·  Consulat  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
München.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Der  an  Stelle  des  Georg  Prentiß  Naylor
zum  Vice=  und  Deputy-Consul  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  in  München  ernannte
Edward  P.  Evans  ist  von  der  k.  Regierung
in  dieser  Eigenschaft  anerkannt  worden.

Consular-Agentur  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  in  Bamberg.
Im  Uamen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Der  zum  Consular-Agenten  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  in  Bamberg  ernannte
Kaufmann  Marc  Nosenwald  ist  von  der
k.  Regierung  in  dieser  Eigenschaft  auerkannt
worden.