Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

225 — 
Hornspalten — mit Ausnahme derjenigen, die von der Krone ausgehend, 
sich bis auf die Weichtheile erstrecken — sind in der Regel, namentlich für Zug- 
pferde, kein Gebrauchsfehler. 
Zc) Gallen, an denen das Pferd nicht lahm geht, machen dasselbe nicht unbrauchbar. 
d) Verletzungen, Narben sind meist nur Schönheitsfehler. Auch Pferde mit 
Spannstricknarben, Verletzungen an den Vordersehnen, sind fast immer brauchbar. 
e) Rücken. Für Reitpferde und Zugpferde ! soll die Entfernung zwischen der letzten 
Rippe und Hüfte möglichst nicht mehr wie eine Handbreite betragen. Ist der 
Rücken nicht zu tief eingesattelt, so ist das Pferd als Zugpferd II brauchbar. 
f) Gang. Pferde, welche an den Vorderfesseln verstellt und knieweit sind, sich aber 
an den Vorderknieen und Fesselköpfen nicht schlagen, sind brauchbar für alle 
Klassen, andernfalls nur bedingt als Reitpferde lI und Zugpferde II. 
8) Athem. Reitpferde und Zugpferde 1 müssen auf Athem gesund sein. 
h) Rheumatische Pferde sind für den Militärdienst untauglich. 
5. Auswahl. 
Die bei den Vormusterungen zur Vorführung gelangenden Pferde sind größtentheils 
zu ländlichen oder anderen schweren Arbeiten benutzt worden. Sie werden vielfach mager, 
schlecht im Haar und in der Pflege vernachlässigt sein. Hierzu kommt auf dem Lande 
schlechte oder gar keine Hufpflege, beziehentlich minderwerthiger Beschlag. Dieses sind 
jedoch nur Aeußerlichkeiten, welche bei späterer guter Pflege bald schwinden; maßgebend 
für die Beurtheilung bleibt immer das Gebäude des Pferdes. Tiefgerippte, geschlossene 
Pferde, selbst wenn sie zur Zeit überarbeitet sind, werden doch mit Nutzen für Mobil- 
machungsformationen zu verwenden sein. 
Bei ländlichen Besitzern werden die Pferde nach der Herbst= und Frühjahrsbestellung 
und nach der Ernte meist in schlechter Verfassung sein. In städtischen Bezirken und wo 
die Pferde vornehmlich auf harten Straßen benutzt werden, gehen sie vielfach klamm auf 
den Hufen (pflastermüde). Bei sonst gutem Huf und wenn der mangelhafte Gang nicht 
eine Folge schlechten Gebäudes ist (steile kurze Schulter mit schlecht angesetztem Quer- 
bein), kann hierüber hinweggesehen werden. Tritt das Pferd aber nicht frei aus der 
Schulter heraus, so ist es als Soldatenpferd minderwerthig, meist sogar unbrauchbar. 
In allgemeinen ist bei der Auswahl der Pferde der Grundsatz zu beachten, daß sie 
dem beabsichtigten Gebrauch möglichst entsprechen müssen, und daß ein unwesentlicher 
Fehler, der für Friedenszwecke das Pferd von der Annahme ausschließen würde, für 
Mobilmachungszwecke nur selten einen Grund zur Zurückstellung abgeben kann. 
1902. 37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.