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Anlage F (zu § 10).
Eidesformular
für
die Taxatoren der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande
auszuhebenden Pferde.
Ich (Vor= und Familienname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden,
daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden
Pferde und Fahrzeuge bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen
Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten
Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die infolge der Mobilmachung eingetretene Preissteigerung
nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch
zum Schaden der Pferde= und Wagenbesitzer oder der Reichskasse, abschätzen werde.
So wahr mir Gott helfe!