Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Königlich Sächsische Landes-Wetterwarte 
und dem Stenographischen Institute zu Dresden die Bezeichnung 
Königlich Sächsisches Stenographisches Landesamt 
beigelegt worden. 
Dresden, am 31. Mai 1907. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Papst. 
  
  
Nr. 35. Nachtrags-Verordnung 
zu den Vorschriften über Leichentransporte vom 28. Mai 1903 (G.= u. V.-Bl. 
S. 494); 
vom 3. Juni 1907. 
J. 
Nachdem die Bundesregierungen vom Bundesrat ersucht worden sind, die von ihnen 
über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen erlassenen Bestimmungen dahin abzu— 
ändern, daß das für die Leichen der an „Scharlach“, „Diphtherie“ und „Gelbfieber“ 
verstorbenen Personen bisher geltende Verbot des Transportes innerhalb des auf den Tod 
folgenden Jahres aufgehoben werde, wird mit Allerhöchster Genehmigung folgendes be— 
stimmt: 
In § 6 der Verordnung vom 28. Mai 1903 werden die Worte „Scharlach“, 
„Diphtherie“ und „Gelbfieber“ gestrichen. 
II. 
Der Schlußsatz von § 10 derselben Verordnung erhält folgende Fassung: 
Hinsichtlich der in den Landes-Heil= und Pfleganstalten Verstorbenen steht den An- 
staltsdirektoren die Ausstellung von Leichenpässen zu. 
Dresden, am 3. Juni 1907. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Gebhartt.
	        
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