Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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3. Zeile 3. Die Worte „8 205“ bis „Sanitätsordnung“ sind zu streichen 
und ist dafür zu setzen: „Ziffer 3 der Dienstvorschriften für die freiwillige 
Krankenpflege“. 
Dresden, den 25. Juli 1907. 
Die Ministerien des Kriegs und des Innern. 
Frhr. v. Hausen. Für den Minister: 
Merz. 
Tilke. 
Gegenwärtig wird die Stelle des Territorialdelegierten vom Generalleutnant z. D. 
von Schmalz wahrgenommen. 
  
  
Nr. 48. Verordnung, 
die Verleihung des Enteignungsrechtes für den Bau einer neuen öffent— 
lichen Straße zwischen Osterlamm und Grünhain betreffend; 
vom 29. Juli 1907. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund von 88 1 und 2 des Enteignungs— 
gesetzes vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) für den Bau einer öffentlichen 
Straße zwischen Osterlamm und Grünhain, Reststrecke der Straßenverbindung Graul 
Grünhain, samt Anschluß an die Grünhain-Elterleiner Staatsstraße in Gemäßheit des 
von dem Finanzministerium und der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg genehmigten 
Planes an die Gemeinden Grünhain und Waschleithe für ihren von der Anlage betroffenen 
Flurbezirk das Enteignungsrecht verliehen. 
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist 
Gebrauch zu machen. 
Dresden, den 29. Juli 1907. 
  
Gesamtministerium. 
Dr. v. Rüger. 
Knüpfer.
	        
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