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Nr. 59. Bekanntmachung,
die Vornahme einer Ergänzungswahl für die I. Kammer der Stände-
versammlung betreffend;
vom 14. September 1907.
Nachdem infolge Ablebens des bisherigen Inhabers eine der in 8 63 unter Nr. 13 der
Verfassungsurkunde in Verbindung mit Punkt III des Gesetzes, einige Abänderungen der
Verfassungsurkunde betreffend, vom 3. Dezember 1 868, bezeichnete Stelle in der I. Kammer
der Ständeversammlung und zwar in der Oberlausitz zur Erledigung gekommen ist, haben
die Beteiligten eine Neuwahl zu bewirken.
Die Vornahme dieser Wahl wird unter Bezugnahme auf die an den Landesältesten
der Oberlausitz deshalb ergehende besondere Verordnung hiermit angeordnet.
Dresden, am 14. September 1907.
Ministerium des Innern.
Or. Graf v. Hohenthal u. Bergen.
Martin.
Nr. 60. Verordnung,
betreffend die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und
Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins;
vom 15. September 1907.
Infolge des Gesetzes über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichs—
heeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906
(R-G.-Bl. S. 593 flg.) hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. Juni dieses Jahres
einen Nachtrag zu den „Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamten—
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern“ von 1882 (G.= u.
V.-Bl. S. 117 flg.) beschlossen und gleichzeitig die neue Fassung dieser Grundsätze nebst
Anlagen und Erläuterungen mit der Geltung vom 1. Oktober 1907 ab festgestellt.