Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

744.  Nr.  106.  1917.

der  Jugendtruppen  als  Führer  zur  Verfügung  stellen,  soweit  sie  sich  dazu  geeignet
  fühlen  und  soweit  die  Anforderungen  ihres  Amtes  es  ihnen  ermöglichen.

Schwerin,  den  22.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.

(2)  Bekanntmachung  vom  16.  Juni  1917,  betrefsend  Eingemeindung  der  Dorfschaft
  Görries.

Die  zur  Stadt  Schwerin  eingemeindete  Dorfschaft  Görries  tritt  zum  1.  Juli
d.  Is.  vom  Standesamtsbezirk  Schwerin,  Landbezirk,  zum  Standesamtsbezirk
Schwerin,  Stadtbezirk,  über.

Schwerin,  den  16.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

(3)  Bekanntmachung  vom  21.  Juni  1917,  betreffend  die  Verordnung  über  die
Sperrung  des  Flugplatzes  Warnemünde  und  seiner  nächsten  Umgebung  für
den  öffentlichen  Verkehr  während  der  Dauer  des  Krieges.

Nachstehende  Verordnung  des  Stellvertretenden  Generalkommandos  des  K.
Armeekorps,  betreffend  die  Sperrung  des  Flugplatzes  Warnemünde  und  seiner
nächsten  Umgebung  für  den  öffentlichen  Verkehr  während  der  Dauer  des  Krieges,
wird  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  21.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.