— —
Wird durchstrichen,
wenn die Zahlen nicht
übereinstimmen.
———vi
übereinstimmen.
Wird durchstrichen,
wenn die Zahlen
394 —
Die Umschläge wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt.
Die Zahl der Umschläge mit dem Aufdruck 4 betrug "
— — - B „
- - - □ - „
- - - D -
zusammen
Diese Gesamtsumme stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren Namen in der Wählerliste der
Abstimmungsvermerk gemacht war, und mit dem Nummernverzeichnis, das während der Abstimmung von dem
Wahlgehilfen geführt wurde, überein.
größer
kleiner
Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche
sich auch bei wiederholter Zählung und Vergleichung mit dem Nummerrverzeichnis herausstellte, dient folgendes:
Die Gesamtsumme der Umschläge war um als die Zahl derjenigen Wähler, neben deren
Hierauf wurden die Umschläge geöffnet und zwar zunächst die weißen, mit D bedruckten, dann die gelben mit
dem Aufdrucke C, hierauf die grünen mit dem Aufdrucke B und schließlich die blauen mit dem Aufdrucke A.
Jeder Umschlag wurde einzeln von einem der Wahlgehilfen geöffnet, der Stimmzettel wurde herausgenommen
und dem Wahlvorsteher übergeben, der ihn laut vorlas und mit dem Umschlag einem anderen Wahlgehilfen weiterreichte.
Während die für ungültig befundenen Zettel je nach der Art des Umschlags, dem sie entnommen, mit A. B,
C oder D bezeichnet und mit dem Umschlag dem Wahlprotokoll beigefügt wurden, sind die gültigen Stimmzettel jeder
Gruppe gesondert gesammelt und zu vier einzelnen Paketen versiegelt worden.
Erst nachdem mit den Umschlägen und Stimmzetteln der einen Art in dieser Weise verfahren worden war,
ist mit der Offnung der Umschläge der nächsten Art begonnen worden.