unter I 2,70 %,
Ha 0,90 % und
-HIhb 0,70 %%,
3. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 8. bis 10 MA 50 Z
auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze
unter I 2,20 %
= IIa 0,75 % und
IIb 0,55 %
und
4. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 10 M 50 JZ# bis 13.K — SZ,
auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze
unter I 1,80 0%,
Ha0,60 % und
-H[Ib 0,45 %
der Isteinnahme gewährt werden.
Den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 25 MK auf den Kopf der
Bevölkerung wird anstatt der Sätze
unter I 1,25 0,
-H0,40 % und
Hb 0,30 %
der Isteinnahme gewährt.
Für die Bemessung der Bevölkerungszahl sind auf das Jahr 1910 die Er-
gebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1905, auf das Jahr 1911 die Ergeb-
nisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 maßgebend. Die Zahl der aktiven
Militärpersonen und der in Armen-, Versorgungs-, Heil-, Straf= und Besserungs-
anstalten untergebrachten, sowie der in Schul= und Bildungsanstalten zum Zwecke
ihrer Ausbildung wohnenden Personen ist außer Betracht zu lassen.
B. Ergänzungssteuer.
Es wird
I. die Gebühr für die Erhebung der Ergänzungssteuer
auf
1,50 %
und
II. die Gebühr für die Besorgung der übrigen den Gemeinde-
behörden nach Maßgabe des Ergänzungssteuergesetzes und