Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Nr. 83. Bekanntmachung, 
das Verzeichnis der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungs— 
scheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; 
vom 10. Oktober 1910. 
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Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hierdurch ein 
zweiter Nachtrag zu dem mit Verordnung vom 11. April 1908 (G.= u. V.-Bl. S. 137) 
veröffentlichten Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des An— 
stellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen zur 
allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 10. Oktober 1910. 
Die sämtlichen Ministerien und die 
Generaldirektion der Königlichen Sammlungen. 
Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto. Frhr. v. Hausen. Hr. Beck. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Knüpfer. 
Zweiter Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des 
Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen 
Stellen. 
In dem vorbezeichneten Verzeichnisse (G.= u. V.-Bl. S. 138) sind folgende Ab- 
änderungen vorzunehmen: 
Bei Abschnitt 
III. Ministerium des Innern 
ist unter Ziffer? nach dem Worte Diener „Expedient, abwechselnd, einzuschalten. 
Abschnitt 
VII. Finanzministerium. 
Zu Ziffer 1 und 13. Die Portiers haben die Dienstbezeichnung „Pförtner“ erhalten.
	        
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