Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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N. N. ) Verzeichnis 
der 
bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 1910 in Rest verbliebenen 
Ergänzungsstenuer. 
  
  
  
  
  
Brd.-Kat.-Nr oder — 
Straße u. Haus-Nr., Stand, Re st 
  
  
  
  
  
  
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Z Verf schwebt noch. 
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Daß vorstehend verzeichneter Rest wirklich noch außensteht, wird hiermit pflichtgemäß versichert. 
N. N., am . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 19 
Der Stadtrat. 
N. N., N. N., 
Bürgermeister. Stadtsteuereinnehmer. 
(N. N., (T. N. 
Gemeindevorstand.) Ortssteuereinnehmer.) 
Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist das Restverzeichnis von ihm 
und von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung zu vollziehen. 
1910. 4
	        
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